Mülheim. . Polizei nimmt gefährliche Haltepunkte des ÖPNV ins Visier und überprüft das Verhalten der Fahrer – die sollen sensibilisiert werden.

Die Polizei Essen/Mülheim will ihre Aufmerksamkeit verstärkt auf die „gefährlichen Haltestellen“ im Mülheimer Stadtgebiet richten – und kontrolliert daher in der kommenden Woche gezielt an Schwerpunkten.

Bereits Ende vergangenen Jahres machte die Polizei über das soziale Netzwerk Facebook die Verkehrsteilnehmer auf die so genannten gefährlichen Haltestellen aufmerksam. „Dabei kam heraus, dass viele Nutzer diese besonderen Haltestellen nicht kannten“, so Polizeisprecher Marco Ueberbach. Diese seien mit einem roten Dreieck gekennzeichnet, das dem Busfahrer signalisieren soll: Hier ist eine besonders gefährliche Stelle. „Dann muss der Fahrer die Warnblinkanlage anschalten, um die Autofahrer hinter dem Bus auf sich aufmerksam zu machen“, erklärt Marco Ueberbach.

Kontrolle an Schwerpunkten

Eine solche gefährliche Haltestelle sei etwa die am Hauptfriedhof an der Zeppelinstraße. „Vor einigen Jahren ist es dort zu einem schweren Unfall mit einem verletzten Kind gekommen“, erinnert Marco Ueberbach. Weitere gefährliche Haltestellen sind laut Polizei zudem am Nordeingang des Hauptbahnhofs, am Mintarder Wasserbahnhof, bei Dicken am Damm oder am Haus Kron und am Winkhauser Weg. Anlass zu Schwerpunktkontrollen habe auch ein aktueller Fall mit einem schwer verletzten Kind in Essen gegeben. Das Mädchen überquerte die Straße hinter einem Linienbus – eine 22-jährige Autofahrerin auf der gegenüberliegenden Fahrbahn übersah das Kind. Ziel sei es daher, die Verkehrsteilnehmer zu sensibilisieren. Und an die rechtliche Lage zu erinnern: „Gemäß der Straßenverkehrsordnung ist es verboten, einen Linien- oder Schulbus zu überholen, der sich mit eingeschalteter Warnblinkanlage einer Haltestelle nähert“, erklärt Ueberbach. Ist der Bus zum Stehen gekommen, darf man an diesem nur mit Schrittgeschwindigkeit vorbeifahren. Natürlich sollte auch ein entsprechender Abstand eingehalten werden, „so dass eine Gefährdung oder Behinderung von Fahrgästen ausgeschlossen ist“. Diese Regelung gelte übrigens auch für den Gegenverkehr.

Bei den Kontrollen, die in dieser Woche in Essen und in der kommenden Woche in Mülheim starten, prüfen die Beamten, ob Autofahrer die vorgeschriebene Schrittgeschwindigkeit einhalten. „Bei Nichtbeachtung ist mit Verwarnungs- und Bußgeldern sowie mit Fahrverboten zu rechnen.“