Mülheim.. Zum Jahresende läuft für bestimmte Grundstücke in Mülheim die Frist für die Dichtheitsprüfung ab.
Die Dichtheitsprüfung, die vor einigen Jahren noch viele private Grundstückseigentümer besorgte, hat nach der Änderung des Landeswassergesetzes vielfach ihren Schrecken verloren: Gilt sie doch nur noch für Abwasserleitungen von Gebäuden in Wasserschutzgebieten. Betroffen sind davon in Mülheim insgesamt 4030 Grundstücke. Für 1780 davon läuft zum Jahresende eine gesetzliche Frist ab: Häuslebesitzer, deren Abwasser durch Kanäle fließt, die älteren Datums als 1965 sind, müssen bis zum Jahresende bei der Stadt die Dichtheitsprüfung nachgewiesen haben. Derzeit habe er erst 310 Rückmeldungen mit den entsprechenden Dichtheitszertifikaten auf dem Tisch, sagt Taylan Alacayir, der zuständige Sachbearbeiter im Umweltamt. Nach dem Jahreswechsel müssen säumige Grundbesitzer damit rechnen, angemahnt zu werden.
Etliche Zertifikate stehen noch aus
Diese Sorge nutzen auch vermehrt unseriöse Anbieter von Dichtheitsprüfungen, fürchten Verbraucherschützer. „Erfahrungsgemäß wissen unseriöse Anbieter eine Situation auszunutzen, wenn die Verbraucher sich nicht rechtzeitig gekümmert haben und es dann terminlich eng wird“, weiß Christiane Lersch, Leiterin der Mülheimer Verbraucherberatung. Derzeit ist es in Mülheim noch ruhig, anders, als bei den Beratungsstellen in Nachbarstädten, wo sich die Verbraucherschützer um die Opfer von „Kanalhaien“ – unseriöse Rohrsanierer – kümmern müssen.
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Auch die Stadt Mülheim warnt auf ihrer Homepage vor „Kanalhaien“ an der Haustür, rät zu schriftlichen Angeboten und zum Vergleich der Angebote. So verlange die Stadt zwar eine Kamera-Sichtprüfung, aber keine aufwendigere Druckprüfung, erklärt Alacayir.