Mülheim.

Energieausweise nach EnEV (Energiesparverordnung) zeigen Käufern und Mietern, welche energetischen Voraussetzungen ein Gebäude oder eine Wohnung besitzt. Sie sollen helfen, Überraschungen bei den Nebenkosten zu vermeiden.

Denn dass die im Vertrag veranschlagten Nebenkostenpauschalen, die oft die Heizkosten einschließen, dem reellen Verbrauch nicht immer entsprechen, haben sicher viele Mieter leidvoll schon erfahren müssen. „Energieklasse A nachweisen zu können, ist letztlich schon gut“, meint Andreas Noje, Geschäftsführer von Haus und Grund Mülheim. Obwohl die Wertung, ähnlich wie bei Elektrogeräten, bis H reiche, möchte der Mieter oder Käufer auch bei Immobilien keine schlechte Energieklasse mehr.

Zur Erstellung eines Ausweises geraten

Der Verein rate allen Mitgliedern zur Erstellung des Ausweises. „Seit dem 1. Mai muss der Energieausweis schon beim Anbahnungsgespräch vorgelegt werden, bei Mietvertrags-Abschluss ist er als Kopie beizufügen“, so Noje. Bußgelder von bis zu 15.000 Euro werden von der Kommune, laut Noje, wohl erst ab Mai 2015 erhoben.

Unterschieden werden der Bedarfs- und der Verbrauchsausweis, letzterer günstiger im Preis und auch online zu erstellen. Der Bedarfsausweis sollte von zertifizierten Experten erstellt werden: Architekten, Bauingenieuren, Heizungsbauern, Schornsteinfegern oder Energieberatern. Die Ausweise sind in der Regel zehn Jahre gültig, bis auf einige, die vor dem 1. Oktober 2007 erstellt wurden. Die werden, wie Haus und Grund nun mitteilte, ab dem 31. Oktober ungültig. Gültig bleiben ältere Ausweise, in denen der Energiebedarf oder der Endenergieverbrauch sowie die Warmwasserbereitung angegeben ist. Auch der wesentliche Energieträger muss genannt sein. Auch muss der Ausweis nach einem Musterformular erstellt sein oder einem Muster, das von einer Kommune vorgegeben wurde.

Friedrich Kamp vom Kontaktkreis Mülheimer Architekten hat sich zertifizieren lassen. „Für meine Kunden biete ich die Erstellung des Ausweises selbstverständlich an, ansonsten sind den meisten die Gebühren der Architekten zu hoch“, erklärt er. Seit dem 1. Juni habe der Gesetzgeber das Verfahren erneut durch ein zentrales Registrierungsverfahren verkompliziert. Alle Daten werden nun an das Deutsche Institut für Bautechnik übermittelt.