Mülheim. . Für die Umsetzung des Bundeskinderschutzgesetzes müssen alle Trainer Führungszeugnisse vorlegen. Seminare und Kostenbefreiung für Ehrenamtler.
Mit einem erheblichen Aufwand für fast alle Mülheimer Vereine ist die Umsetzung des aktuellen Bundeskinderschutzgesetzes verbunden: Alle Vereine, die eine Jugendabteilung eingerichtet haben, Jugendarbeit betreiben oder diese als Aufgabe in ihrer Satzung verankert haben, sind nämlich dazu verpflichtet, sich von allen ehrenamtlichen Mitarbeitern, Trainern und Übungsleitern, die das 14. Lebensjahr vollendet haben, ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis vorlegen zu lassen. Diese Maßnahme soll dazu beitragen, einer möglichen Kindeswohlgefährdung vorzubeugen und den Kinderschutz weiter zu verbessern.
Wie der Mülheimer Sportbund (MSB) mitteilt, hat der Kommunale Soziale Dienst (KSD) der Stadt nun allen Mülheimer Sportvereinen Vereinbarungen zukommen lassen, durch deren Unterzeichnung sich die Vereine verpflichten, Einsicht in die erweiterten Führungszeugnisse ihrer haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiter zu nehmen.
Organisatorischen Aufwand möglichst gering halten
Um den organisatorischen Aufwand, der für die Vereine mit der Umsetzung des Bundeskinderschutzgesetzes einhergeht, möglichst gering zu halten, haben der MSB und der Mülheimer Sport-Service (MSS) Infomaterialien und Vorlagen zum Thema zusammengestellt. Außerdem machen sie auf Seminare aufmerksam, in denen die Beteiligten über die geltenden Regelungen aufgeklärt werden.
So wird etwa am 11. Juni und am 29. Oktober jeweils von 18 bis 20 Uhr im „Haus des Sports“ (Südstraße 25) ein Seminar unter dem Titel „Schweigen schützt die Falschen – Prävention und Intervention sexualisierter Gewalt im Sport“ durchgeführt. Die Teilnahme an dem Seminar ist kostenlos, um Anmeldung beim MSB wird gebeten: 30 850 30.
Führungszeugnisse bald leichter erhältlich
Vorlagen gibt es auf der Homepage des Sportbundes
Im Falle eines Verdachts auf Kindeswohlgefährdung bietet der Kommunale Soziale Dienst ( 455-5140) eine entsprechende, anonyme, Beratung an.
Infoblätter für Ehrenamtliche, Antrag auf Gebührenbefreiung oder Musteranschreiben des Vereins an die Übungsleiter sowie aktuelle Termine für Seminare sind auf der MSB-Homepage unter www.muelheimer-sportbund.de zu finden.
Darüber hinaus vereinbarten der MSB und die Stadt Mülheim mit dem Bürgeramt ein vereinfachtes Verfahren zur Beantragung eines erweiterten Führungszeugnisses für die ehrenamtlich in den Sportvereinen Tätigen. In diesem Zusammenhang bitten die Verantwortlichen alle Vereine darum, Sammelbeantragungen vorzunehmen. Dies trage zum einen zu verkürzten Wartezeiten bei der Bearbeitung bei und entlaste zudem die Mitarbeiter im Bürgeramt.
„Damit sich die Sportvereine zeitnah und möglichst unkompliziert diesem Thema annehmen können, haben alle Beteiligten etliche Maßnahmen zur Unterstützung der Vereine initiiert“, erläutert Nicole Nussbicker, Koordinatorin für Kinder- und Jugendsport beim MSB. Kosten fallen für die Ausstellung des Dokuments im Übrigen nicht an: Wer für eine ehrenamtliche Tätigkeit in einem gemeinnützigen Sportverein ein erweitertes Führungszeugnis benötigt, ist von der üblicherweise für dessen Ausstellung anfallenden Gebühr befreit.