Mülheim. Mülheimer Beamtin überwies Gelder, die für Hartz-IV-Empfänger bestimmt waren, auf ihre eigenen Konten und stand nun vor dem Duisburger Landgericht.

Weil sie zwischen 2009 und 2012 rund 16.000 Euro, die eigentlich für Hartz-IV-Empfänger bestimmt waren, in die eigene Tasche gesteckt hatte, war eine Mülheimer Beamtin (56) vom Amtsgericht wegen Untreue zu 17 Monaten mit Bewährung verurteilt worden.

30 Jahre lang im Sozialamt tätig

Verzweifelt kämpfte sie jetzt in der Berufung für eine mildere Strafe. Die Frau, die 30 Jahre lang beanstandungsfrei im Sozialamt Dienst tat, hatte über die Vergabe von Summen bis zu 1500 Euro alleine entscheiden können. In 16 Fällen sprach sie Hartz-IV-Empfängern, die sie betreute, Heizkosten- und Mietbeihilfen zu, überwies die Gelder aber auf ihre eigene Konten.

Das erstinstanzliche Urteil des Amtsgerichts Mülheim hätte für die 56-Jährige die Entfernung aus dem Dienstverhältnis und den Wegfall aller ihrer Altersbezüge bedeutet. Vor dem Landgericht Duisburg machte die Angeklagte am vergangenen Freitag noch einmal die aus ihrer Sicht verzweifelte Lage deutlich, aus der heraus sie die Taten beging: Gemeinsam mit ihrem inzwischen verstorbenen Mann habe sie das Haus ihrer Großmutter geerbt, das sich am Ende als kostenintensiver Sanierungsfall erwies: „Wir haben immer mehr Geld aufgenommen.“

Dann sei auch noch ihr Mann krank geworden, habe – voller Misstrauen gegenüber dem deutschen Gesundheitssystem – teure Hilfe in Kroatien gesucht und Geld für Medikamente und ärztliche Fachliteratur ausgegeben, das das Paar gar nicht mehr gehabt habe.

Günstigeres Urteil

Die Berufungskammer des Landgerichts Duisburg rang sich am Ende zu einem günstigeren Urteil durch: Elf Monate Haft wurden zur Bewährung ausgesetzt. Den Ausschlag gaben das erneute Geständnis der bislang unbescholtenen Frau, die Tatsache, dass sie inzwischen mit Hilfe der Familie den Schaden ausglichen hat und nach der Entdeckung ihrer Vergehen auch Taten offenbart hatte, die sonst vielleicht nie entdeckt worden wären.

Die Behauptung der Verteidigung, der Dienstherr lege gar keinen Wert mehr auf die Bestrafung der Angeklagten und wolle sogar, dass sie weiter arbeite, hatte ein Vertreter der Stadt Mülheim, der dem Verfahren als Zuschauer folgte, mit unwilligem Kopfschütteln quittiert. Das letzte Wort wird nun ein Disziplinargericht sprechen, das entscheiden muss, ob sie ihre Beamtenstatus behalten darf.