Mülheim. Personalquote wurde per Gesetz geändert. Seit Jahresbeginn stellen auch Mülheimer Einrichtungen zusätzliche Mitarbeiter für Alltagsaktivitäten ein.
Das Erste Pflegestärkungsgesetz, welches am 1. Januar 2015 bundesweit in Kraft trat, zeigt praktische Auswirkungen auch in Mülheim. So ermöglicht es den stationären Einrichtungen, mehr zusätzliche Betreuungskräfte anzustellen. Deren Aufgabe ist nicht die Pflege der Bewohner, sondern sie helfen und begleiten bei Alltagsaktivitäten.
Zwei Dinge haben sich gesetzlich geändert: Bislang kamen die Unterstützungsangebote nur Demenzkranken zugute, künftig allen Pflegebedürftigen. Zum anderen verbessert sich die Betreuungsrelation von 1:24 auf 1:20. In der Praxis bedeutet das: Für jeweils 20 Bewohner, gleich ob demenzkrank oder nicht, wird eine Betreuungskraft beschäftigt und über die Pflegeversicherung bezahlt. Insgesamt schätzt die Bundesregierung, dass sich die Zahl der zusätzlichen Betreuungskräfte von rund 25.000 auf bis zu 45.000 erhöhen kann.
Stellen in Mülheimer Pflegeheime werden gefüllt.
Auch viele Mülheimer Pflegeheime stellen derzeit neue Leute ein. So erklärt Alexander Keppers, Geschäftsführer der Mülheimer Seniorendienste GmbH mit den drei Häusern Auf dem Bruch, Kuhlendahl und Gracht: „Wir haben schon 2014 angefangen, die Stellen gemäß dem neuen gesetzlichen Schlüssel aufzufüllen.“
Dabei fällt die Verstärkung, je nach Zusammensetzung der Bewohnerschaft und dem jeweiligen Anteil der Demenzkranken, teils deutlich aus. Im Wohnpark Dimbeck beispielsweise wurde das „Aktivteam“ in den vergangenen Monaten von zwei auf sieben Mitarbeiterinnen erweitert, wie Einrichtungsleiter Stefan Thum berichtet: „Das ist schon eine echte Hausnummer.“ Im Gegensatz zum Sozialen Dienst des Hauses, der zentral etwa für Veranstaltungen, Angehörigenarbeit oder die Koordination mit Ehrenamtlichen zuständig ist, kümmern sich die zusätzlichen Betreuungskräfte um Einzelne oder kleine Gruppen.
Fünf Vollzeitkräfte im Evangelischen Wohnstift Dichterviertel
Auch im Evangelischen Wohnstift Dichterviertel wird personell aufgestockt: „Wir dürfen jetzt insgesamt fünf Vollzeitkräfte einstellen“, erklärt Leiter Harald Schaal, „fast doppelt so viele wie vorher. Das ist ein Riesensprung.“
Noch seien Stellen offen, denn da derzeit alle Häuser suchten, seien geeignete Bewerber rar. Bezahlt werde laut Tarif, sagt Harald. Der Bruttoverdienst der Betreuungskräfte liege bei rund 1800 Euro. Oft sind es Seiteneinsteigerinnen, die eine entsprechende Fortbildung absolviert haben. In der Praxis findet der Leiter des Wohnstiftes allerdings die Abgrenzung zu den anderen Berufsgruppen schwierig. Er meint: „Mehr Leute zu haben, ist zwar gut. Aber es wäre sinnvoller, den Sozialen Dienst aufzustocken oder die Zahl der Pflegekräfte.“
Fortbildung mit zweiwöchigem Praktikum
Gesetzliche Grundlage für den Einsatz der professionellen Helfer ist § 87b SGB XI. Er regelt die „Vergütungszuschläge für zusätzliche Betreuung und Aktivierung in stationären Pflegeeinrichtungen“.
Aufgaben und Anforderungen der zusätzlichen Betreuungskräfte sind in einer ergänzenden Richtlinie festgeschrieben, die zuletzt im Dezember 2014 aktualisiert wurde. Ziel ihrer Arbeit ist es, den Bewohnern „eine höhere Wertschätzung“ entgegen zu bringen und ihnen mehr Teilhabe am Gemeinschaftsleben zu ermöglichen.
Verschiedene Alltagsaktivitäten
Zu den Alltagsaktivitäten, bei denen die Betreuer unterstützen sollen, gehören beispielsweise Malen und Basteln, Musizieren, Kochen, Besuch von Veranstaltungen oder Gottesdiensten, Lesen und Vorlesen, Brett- und Kartenspiele, Spaziergänge und Ausflüge. Außerdem sollen die Betreuungskräfte für Gespräche zur Verfügung stehen und ein offenes Ohr für Sorgen der Pflegebedürftigen haben.
Sie dürfen aber nicht regelmäßig in grundpflegerische oder hauswirtschaftliche Tätigkeiten in den Heimen eingebunden werden.
Auch ihre Qualifikation ist in der Richtlinie geregelt. Ein therapeutischer oder pflegerischer Berufsabschluss ist nicht erforderlich, wohl aber eine dreiteilige Fortbildung, die mindestens 160 Unterrichtsstunden umfasst und ein zweiwöchiges Betreuungspraktikum.