Mülheim. 2014 beantragten 931 private Grundstückseigentümer die Fällung von 1261 Bäumen. Der Pfingststurm Ela ließ die Genehmigungsquote des zuständigen Umweltamtes auf 95 Prozent steigen.
Mülheim ist eine grüne Stadt. Mehr als die Hälfte ihrer 91 Quadratkilometern Gesamtfläche ist mit Grün - und Waldflächen bedeckt. Weil das Grün ein klassisches Markenzeichen Mülheims ist, werden Baumfällungen von den Bürgern besonders kritisch beäugt.
Dennoch hat das zuständige Umweltamt 2014 nur fünf Prozent aller privaten Anträge auf eine Baumfällung abgelehnt. In den Jahren zuvor lag die Ablehnungsquote noch bei 10 bis 17 Prozent. Gleichzeitig stieg die Zahl der entsprechenden Anfragen von rund 1200 auf rund 2600. Das erklärt die Stadt mit den Folgen des Pfingststurmes Ela.
Insgesamt gingen 2014 bei der Stadt 931 private Anträge für die Fällung von insgesamt 1261 Bäumen ein. Im Jahr davor gab es rund 850 Anträge für die Fällung von 1250 Bäumen. Gleichzeitig ließ die Stadt 342 der insgesamt 48 144 Bäume fällen, die an Mülheims Straßen blühen. Dabei verteilen sich alle Baumfällungen gleichmäßig auf alle Stadtteile.
271 neue Bäume gepflanzt
Wie viele Straßenbäume im Sturm-Jahr 2014 gefällt werden mussten, kann die Stadt derzeit nicht sagen. Aber: Sylvia Waage, Leiterin des Amtes für Grünflächenmanagement, erklärte aber, dass die Stadt im Herbst und Winter 2014 insgsesamt 271 neue Bäume gepflanzt hat. In 106 Fällen wurden Bäume ersetzt, die dem Pfingststurm Ela zum Opfer gefallen waren.
Wenn Bäume berechtigten Bauvorhaben oder Bauvorschriften im Wege stehen, massiv erkrankt sind oder mit ihren Ästen und ihrem Wurzelwerk ein Sicherheitsrisiko darstellen oder auch in unzumutbarer Weise Wohnräume am hellichten Tag verdunkeln, kann die Fällungen von Bäumen beantragt werden. In bestimmten Fällen, etwa, wenn der gefällte Baum einem Bauvorhaben im Weg stand oder Wohnräume verfinstert hat, muss der Antragsteller eine Ausgleichsabgabe von 540 Euro pro Baum leisten. Mit Hilfe dieser Abgabe kann die Stadt pro Jahr durchschnittlich 5000 Euro einnehmen und damit die Ersatzpflanzung von rund 200 neuen Bäumen finanzieren.
Allerdings haben die Verwaltungsgerichte in ihrer einschlägigen Rechtsprechung immer wieder darauf hingewiesen, dass es keinen Automatismus nach dem Prinzip Bäumfällung = Ausgleichsabgabe für eine Ersatzpflanzung geben kann. Führen zum Beispiel Gründe, wie Sturmschäden, Alter oder Krankheit des Baumes, die vom Eigentümer nicht zu verantworten sind, zur Fällung eines Baumes, so entfällt auch die Pflicht zur Ausgleichsabgabe.
Private Antragspflicht bleibt
Nach Erkenntnissen des Umweltamtes haben Straßenbäume aufgrund widriger Umweltbedingungen, etwa durch Abgas- und anderweitige Schadstoffbelastung eine durchschnittliche Lebenserwartung von nur etwa 60 Jahren. Die Stadt betont, dass es, anders als in der Nachbarstadt Oberhausen, in Mülheim keine Überlegungen, die private Antragspflicht für Baumfällungen entfallen zu lassen.