Mülheim. . Erneut gestiegen: Die Kommune musste in diesem Jahr schon 43 175 Mahnungen verschicken. In Einzelfällen stehen sechsstellige Summen aus. Und das Eintreiben kostet ebenfalls.

Haste mal ‘nen Euro für Kaffee? Der Bettler am Weihnachtstreff ist bescheiden. Die Stadt bräuchte 80 Millionen Euro, um im nächsten Jahr nicht wieder neue Schulden machen zu müssen. Utopisch. Viel geholfen wäre ihr aber auch schon, wenn ihre Rechnungen und Gebührenbescheide pünktlich bezahlt würden. Rund 27 Millionen Euro schuldeten ihr zuletzt Bürger, aber auch Unternehmen. „Wir müssen einen riesigen Verwaltungsaufwand betreiben, um an das Geld zu kommen“, beschreibt Stadtsprecher Volker Wiebels die Lage.

Erfolgt keine Zahlung, wird gemahnt. Bleibt dann immer noch das Geld aus, wird die Forderung an die Vollstreckungsbehörde weitergereicht. Erneut ist in diesem Jahr die Zahl der Mahnungen gestiegen. Wie Nicole Borninghoff, Referentin des Stadtkämmerers, aufzeigt, musste die Stadtverwaltung bisher 43 175 Mahnungen verschicken, nachdem die Fristen verstrichen waren. Und das Jahr ist noch nicht zu Ende.

Doch auch die Mahnungen bringen keineswegs immer das Geld ins Haus. Und die Forderungen können beachtlich sein. In Einzelfällen werden sogar fünf- bis sechsstellige Beträge geschuldet. „Im Bereich der Vollstreckungen gibt es derzeit etwa 9000 laufende Verfahren“, so Nicole Borninghoff.

Ratenzahlung, Lohnpfändung oder Autokralle

Ob Ratenzahlungen, Lohnpfändungen oder auch die Autokralle, die das Fahrzeug stilllegt – die Stadt versucht auf verschiedene Weise, an das Geld zu kommen. „Es geht hier nicht nur darum, dass wir für eine erbrachte Leistung das Geld oder die Gebühr haben wollen, es geht auch um Zahlungsgerechtigkeit gegenüber anderen Bürgern“, so Wiebels. 27 Millionen Außenstände – damit fehlten letztlich Gelder, um etwas für die Allgemeinheit zu tun.

Druckmittel bis hin zur Erzwingungshaft

Die Vollstreckungsbehörde der Stadt sucht die Schuldner auf und setzt kurze Fristen zur Vermeidung weiterer Zwangsmaßnahmen wie Lohn-, Sach-, Miet- oder Kontopfändung.

In den Schreiben an die Bürger weist die Behörde ausdrücklich auch darauf hin, dass für rückständige Gelder sogar eine Erzwingungshaft beantragt werden kann.

Die Stadt unterscheidet zwischen öffentlich-rechtlichen Forderungen, das Gros, worunter Steuern wie Abgaben fallen, und den privatrechtlichen Forderungen, dazu gehören etwa Verpflegungskosten in der Kita. Generell, so die Referentin des Kämmerers, gebe es keinen Bereich, wo es keine Außenstände gebe: Überall bleiben Rechnungen unbezahlt: bei Krankentransporten, Friedhofsgebühren, Abschleppkosten, Knöllchen, bei der Grundsteuer, den Abwasser- und Abfallgebühren, den Gebühren für die VHS oder für die Kita bis hin zur Hundesteuer und bei Unterhaltsforderungen des Sozialamtes. Allein die Versendungen der Mahnungen und die Pfändungsgebühren belaufen sich auf fast eine dreiviertel Million.

Wurde einfach vergessen zu zahlen oder die Rechnung verlegt? Auch das gibt es, sagt Nicole Borninghoff, genauso wie den unverschuldet in eine missliche Lage geratenen und zeitweise zahlungsunfähigen Bürger. Aber da seien auch jene, die „bewusst und vorsätzlich“ die Rechnungen nicht bezahlten – und alle Maßnahmen ignorierten.