Moers/Kamp-Lintfort/Neukirchen-Vluyn. Die Cannabis-Legalisierung bringt eine Reihe Verbote mit sich. Wie sollen sie in Moers, Kamp-Lintfort und Neukirchen-Vluyn kontrolliert werden?

  • Der Bundestag hat das Cannabisgesetz am 23. Februar mehrheitlich beschlossen. Kommen keine Einwände vom Bundesrat, tritt es zum 1. April in Kraft.
  • Die Cannabis-Legalisierung bringt einige Einschränkungen und Verbote mit sich, unter anderem greifen dann Verbotszonen für den Konsum.
  • Wie planen die Städte Moers, Kamp-Lintfort und Neukirchen-Vluyn diese Verbotszonen zu kontrollieren?

Was aktuell noch für viele Menschen undenkbar ist, könnte ab dem 1. April alltäglich sein: Mit der Cannabis-Legalisierung ist das Kiffen in der Öffentlichkeit für Erwachsene in bestimmten Grenzen erlaubt. Der Bundestag hat das Cannabisgesetz am 23. Februar mehrheitlich beschlossen, der Bundesrat könnte noch Einspruch einlegen.

Das Gesetz bringt einige Einschränkungen mit sich, die primär dem Kinder- und Jugendschutz dienen. So wäre das Kiffen, wie berichtet, nicht überall in Moers, Kamp-Lintfort und Neukirchen-Vluyn erlaubt. Karten geben Eindrücke vom Ausmaß: So gibt es zahlreiche Straßen und Bereiche, auf denen es stückweise erlaubt, an anderen Stellen verboten wäre. Bei neuen Gesetzen ergibt sich automatisch die Frage: Wie sollen Verbote und Einschränkungen kontrolliert werden?

Cannabis-Legalisierung in Moers: Stadt kann Kontrollaufwand noch nicht abschätzen

Die Stadt Moers kann aktuell noch nicht abschätzen, welchen Aufwand das neue Gesetz mit sich bringen wird. „Wir gehen jedoch davon aus, dass bis zum 1. April noch Ausführungsbestimmungen und Erlasse die Kontrollaufgaben konkretisieren werden“, sagt Stadtsprecher Klaus Janczyk auf Anfrage der Redaktion. Die Verwaltung betont: Wichtig wären ihr Hinweise, beispielsweise zu genauen Zuständigkeiten und zum möglichen Schulungsbedarf des Personals.

Die Stadt Moers wünscht sich mit Blick auf das Cannabisgesetz Hinweise, wer für Verbotskontrollen genau zuständig ist.
Die Stadt Moers wünscht sich mit Blick auf das Cannabisgesetz Hinweise, wer für Verbotskontrollen genau zuständig ist. © Moers | Volker Herold

Janczyk kündigt an, dass alle wahrnehmbaren ordnungswidrigen Handlungen im öffentlichen Raum „im Rahmen der personellen Möglichkeiten“ bei entsprechender Zuständigkeit verfolgt oder an die zuständigen Behörden weitergeleitet werden. „So würden wir auch mit den neuen Ordnungswidrigkeiten-Tatbeständen umgehen. Dabei werden wir auf das bestehende Personal zurückgreifen“, kündigt er an.

Kiffen bald legal möglich: Neukirchen-Vluyn möchte sich zu Kontrollen austauschen

Auch Schwerpunktkontrollen bei konkreten Hinweisen zu Orten oder Zeiten seien in Moers geplant. „Vermutlich werden sich die Sachverhalte bzw. Ordnungswidrigkeiten wie bereits jetzt schon überschneiden“, so Janczyk. Der Stadtsprecher gibt ein konkretes Beispiel: „Es gab mal Fälle, dass sich junge Erwachsene abends auf Spielplätzen getroffen haben, was zu Ruhestörungen geführt hat. In dem Zusammenhang ist es auch vorgekommen, dass dann dort Alkohol und Zigaretten konsumiert wurden. Das ist auf Spielplätzen aus gutem Grund ja nicht erlaubt.“

Vermutlich werden sich die Sachverhalte bzw. Ordnungswidrigkeiten wie bereits jetzt schon überschneiden.
Klaus Janczyk, Sprecher der Stadt Moers

Zurückhaltender mit Blick auf das neue Gesetz sowie die Kontrollen zeigt sich die Stadt Neukirchen-Vluyn. Sprecherin Sandra Kiss erklärt auf Anfrage, dass die Kommune zunächst das Ende des Gesetzgebungsprozesses abwarten will. Anschließend möchte die Stadt sich mit den Ordnungsämtern der anderen Kommunen im Kreis Wesel austauschen.

Cannabis-Legalisierung: Kamp-Lintfort möchte Verbotszonen nicht kontrollieren

Einen deutlich konkreteren Fahrplan gibt es bereits jetzt schon in Kamp-Lintfort. „Die Stadt Kamp-Lintfort plant nicht, die Einhaltung der Verbotszonen zu kontrollieren“, kündigt Stadtsprecherin Sarah Krams an. Kontrollen wären aus „finanziellen und personellen“ Gründen nicht zu realisieren. Viel mehr liege der Fokus auf der Vermeidung von Vandalismus und Vermüllung, so Krams. „Demnach wird auch hier weiterhin der Fokus der Kontrollen liegen.“

Das NRW-Innenministerium, zuständig für die Polizei und somit auch für die Kreispolizeibehörde Wesel, erklärt auf Anfrage: „Grundsätzlich liegt die Zuständigkeit zur Abwehr von Gefahren für die Sicherheit und Ordnung in Nordrhein-Westfalen in originärer Zuständigkeit bei den Ordnungsbehörden“. Die Polizei werde dann aktiv, wenn es um Gefahrenabwehr geht, bei denen die zuständigen Ordnungsbehörden nicht oder nicht rechtzeitig einschreiten kann, bei der Verhütung und Verfolgung von Straftaten ebenso. Heißt: „Insofern ist die Polizei NRW immer zuständig, wenn nicht ausgeschlossen werden kann, dass eine Straftat vorliegt“, teilt ein Ministeriumssprecher mit.

Cannabis bald legal: NRW-Innenministerium befürchtet Mehraufwand

Mit der Legalisierung sieht das Ministerium keine Entlastung für die Strafverfolgungsbehörden. Im Gegenteil: Das Innenministerium befürchtet einen Mehraufwand – „auch wenn dieser nach aktuellem Sachstand nicht konkret zu beziffern ist“, so der Sprecher. „Eine Herausforderung liegt dabei beispielsweise in der Gewährleistung hinreichender Kontrollen zur Überwachung staatlicher Regularien, welche einen erheblichen Mehraufwand personeller und sächlicher Natur, vermutlich vor allem für Kommunen und die Polizeibehörden der Länder und des Bundes, bedeuten würden.“

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