Moers. Im Kampf gegen Schottergärten gibt es jetzt strengere Regeln. Ein kurioser Antrag bezieht Moerser Bürger in die Vorgarten-Kontrollen mit ein.
Die nordrhein-westfälische Landesregierung geht verstärkt gegen Schottergärten vor. Eine Änderung des Landesbaugesetzes hat das Verbot seit 1. Januar 2024 noch einmal konkretisiert. Kies, Schotter oder Kunstrasen als Oberfläche für den eigenen Garten oder Vorgarten sind demnach nun nicht mehr zulässig. Da der Boden oftmals mit Vlies oder Folie abgedeckt wird, kann Wasser nicht versickern. Zudem steht diese Form der Gartengestaltung regelmäßig in der Kritik, da sie keine Nahrung für Insekten bietet.
Die Verschärfung der Regel könnte nicht nur Immobilieneigentümerinnen und -eigentümer betreffen, die einen neuen Schottergarten anlegen möchten. „Wegen des klarstellenden Charakters der Vorschrift könnte die Auffassung vertreten werden, dass die Vorschrift auch auf bestehende Schotterungen anzuwenden ist und ein Bestandschutz nicht besteht“, heißt es von der Stadt Moers auf Nachfrage der Redaktion. Zurzeit prüfe die Verwaltung, ob diese rechtliche Einschätzung trägt, oder ob die Regelung nur auf neu angelegte Flächen anzuwenden ist. Ersteres hieße: Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer, die schon einen Schottergarten haben, müssten diesen zurückbauen und die Fläche stattdessen begrünen und wasserdurchlässig gestalten.
Schottergarten-Verbot in NRW: Strafen und Kontrollen in Moers noch offen
Wer trotz der Anpassung in der Bauordnung weiter auf einen Schottergarten setzt, dem könnten empfindliche Strafen drohen. Schließlich können die Städte bei Missachtung der Regeln Ordnungsgelder verhängen. In Niedersachsen sind Schottergärten nach einem Urteil des Oberlandesgerichts schon seit gut einem Jahr verboten. Medienberichten zufolge kassieren einige Städte dort nach Kontrollen Bußgelder bis zu 50.000 Euro. „Wie wir künftig mit möglichen Ordnungswidrigkeiten umgehen und in welchem Umfang eventuell kontrolliert wird, wird der Verwaltungsvorstand besprechen und dann auch die Politik beteiligen“, sagt Thorsten Schröder, Pressesprecher der Stadt Moers.
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Klar sei aber: Man wolle neben möglichen Kontrollen auch positive Anreize schaffen. Dafür veranstalte die Stadt seit einigen Jahren erfolgreich einen Vorgartenwettbewerb. Auch beim alle zwei Jahre stattfindenden Umwelttag würden für die Vorteile von einem begrünten Garten rund ums Eigenheim herausgestellt. Schröder: „Ein Anreiz ist natürlich auch, dass bei versiegelten Flächen in der Regel Entwässerungsgebühren fällig werden.“
Kurioser Antrag in Moers: Bürger sollen Schottergärten per Mängelmelder mitteilen
Auch wenn sich die Moerser Verwaltungsspitze noch nicht auf einen konkreten Umgang mit dem Verbot geeinigt hat, gibt es bereits einen ersten Vorstoß aus der Politik. In einem – zugegebenermaßen etwas ungewöhnlichen – Antrag an Bürgermeister Christoph Fleischhauer fordert die Ratsfraktion der „Partei“, die Bürgerinnen und Bürger in die Kontrollen mit einzubinden. So solle das Personal der Stadt entlastet werden. Der Antrag sieht vor, den Mängelmelder um die Kategorie „Straßen und Verkehr: Unzulässige Versiegelung (Schottergarten)“ zu erweitern.
In der Online-Plattform können Moerserinnen und Moerser bislang wilde Müllkippen, abgemeldete Fahrzeuge und defekte Laternen melden. Bald also auch den Vorgarten des Nachbarn? „Wenn ein solcher Mangel gemeldet wird, geht in einem schlanken, automatisierten Verfahren eine standardisierte Rückbauaufforderung an die Grundstückseigentümerin auf den Weg“, schreibt die Partei in ihrem Antrag. Für die Stadt Moers sei es noch zu früh, zu dem Vorstoß Stellung zu beziehen: „Grundsätzlich ist es aber sicher so, dass das Fotografieren des Nachbar-Vorgartens datenschutzrechtlich kritisch ist, wenn Haus und Hausnummer erkennbar sind und das Ganze ungefiltert online gehen würde.“
Schottergarten-Verbot: So plant die Stadt Neukirchen-Vluyn
Bei der Frage nach dem Umgang mit der Verschärfung des Schottergarten-Verbotes ist die Stadt Neukirchen-Vluyn schon einen Schritt weiter als die Moerser Verwaltung. Dort wirkt sich die neue Regel gleichermaßen auf geplante und bestehende Flächenversiegelungen aus. „Es gibt keinen Bestandsschutz“, betont die Pressestelle der Stadt auf Nachfrage dieser Redaktion. „Sofern die Bauaufsicht im Rahmen von Baukontrollen Verstöße feststellt, werden sie entsprechend geahndet.“
Als mögliche Strafe droht in Neukirchen-Vluyn die Pflicht zum Rückbau der Schottergärten, gegebenenfalls werden sogar Zwangsmittel festgesetzt. „Grundsätzlich ist Verständnis und Sensibilisierung aber der bessere Weg als behördliches Rückbaugebot“, betont Pressesprecherin Sandra Kiss. Daher will die Stadt frühzeitig mit potenziellen Bauträgern oder privat Bauenden ins Gespräch kommen.