Moers. Was tun, wenn am Wochenende der Behindertenparkplatz besetzt ist? Eine Frau sah sich in Moers mit dieser Frage konfrontiert. Das meint die Stadt.
Ziemlichen Ärger hatte eine Frau jetzt in Moers mit einem widerrechtlich besetzten Behindertenparkplatz. Der Fall wirft aus ihrer Sicht die grundsätzliche Frage auf, wer sich an Wochenenden um Falschparker kümmert.
Am vorvergangenen Wochenende wollte sie ihre Großmutter abholen, so schildert die Frau es bei Facebook. Die Großmutter hat einen Schwerbehindertenausweise und einen Schwerbehindertenparkplatz. Der war jedoch besetzt, als die Frau ihre Großmutter abholen wollte. Und jetzt?
Sie hat offenbar an vielen Stellen versucht, Hilfe zu bekommen. Laut ihrer Darstellung war jedoch die Polizei für den ruhenden Verkehr nicht zuständig, das Moerser Ordnungsamt nicht erreichbar und der Abschleppdienst habe keine privaten Aufträge entgegengenommen.
Und es geht noch weiter. Die Feuerwehr habe mitgeteilt, dass die Stadt am Wochenende keine Rufbereitschaft habe und sonst niemand für den widerrechtlich besetzten Behindertenparkplatz zuständig sei.
„Wie kann es sein, dass man anscheinend am Wochenende parken kann, wo man möchte? Wie kann es sein, dass sich niemand verantwortlich fühlt?“, fragt sich die Frau jetzt.
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Stadtpressesprecher Thorsten Schröder hat sich auf Bitte der NRZ der Sache angenommen. Er sagt, dass Politessen durchaus auch am Wochenende unterwegs sind. Der Einsatz sei dann aber nur punktuell sicherzustellen. An diesem Tag sei zum fraglichen Zeitpunkt niemand mehr im Dienst gewesen.
So beurteilt die Stadt Moers den Fall
Zum aktuellen Fall sagt Schröder: „Bei dem widerrechtlichen Parken auf einem Schwerbehindertenparkplatz kann eine Abschleppmaßnahme grundsätzlich direkt erfolgen.“ Hier übernehme die Polizei. Für die Ahndung von Verkehrsverstößen und Beseitigungen für Gefahren im öffentlichen ruhenden Straßenverkehr seien sowohl die kommunale Verkehrsraumüberwachung als auch die Polizei zuständig.
Schröder hat sich die Beschwerde der Frau angesehen und sagt: „Die Polizei hätte hier – im Rahmen ihres Ermessens – abschleppen lassen können.“