Kreis Wesel. Der RVR bleibt im Regionalplan bei der Flächenkulisse für den Kiesabbau. Wie es weitergeht und welche Zahl eine neue Diskussion entfachen könnte.
In einer internen Informationsrunde hat der Regionalverband Ruhr (RVR) den Fraktionen und Mitgliedern im Ruhrparlament den aktuellen Sachstand zum Regionalplanentwurf präsentiert. Nach der dritten Offenlage und der Auswertung der Stellungnahmen soll es keine Gründe gegeben haben, den Entwurf noch einmal zu ändern.
Das bedeutet, dass die Flächenkulisse für den Abbau von Kies und Sand im Kreis Wesel bestehen bleibt und der Regionalplanentwurf unverändert in die politische Entscheidungsfindung gehen soll. Diese soll am Dienstag, 17. Oktober, mit einer Sondersitzung des RVR-Planungsausschusses beginnen und am 10. November enden, wenn die Verbandsversammlung zusammentritt. Dann soll der Feststellungsbeschluss für den neuen Regionalplan Ruhr gefasst werden.
Kiesflächen im Regionalplan: Diese Frage ist noch offen
Anschließend geht der Regionalplan zur Rechtsprüfung an die Landesplanungsbehörde, also ans NRW-Wirtschaftsministerium, das dafür drei Monate Zeit hat. Mit der Bekanntmachung im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen erlangt der Regionalplan Ruhr Rechtskraft. Ab dann müssen Kommunen und Kreise ihn auf Genehmigungsverfahren anwenden – ob sie wollen oder nicht. Das betrifft vor allem den Kreis Wesel als Genehmigungsbehörde, der bekanntlich eine Klage gegen den Regionalplan vorbereitet, gemeinsam mit den von den Kiesplänen betroffenen Kommunen.
Sie sehen den Regionalplan hinsichtlich der zusätzlich ausgewiesenen Kiesabbauflächen im Kreis Wesel auf wackeligen Beinen stehen und sind der Meinung, dass der RVR von einem viel zu großen Kiesbedarf ausgeht. Was momentan schlecht zu belegen ist, weil die aktuellen Bedarfsmengen noch nicht veröffentlicht wurden.
Im Regionalplanentwurf geht der RVR derzeit von einer jährlichen Fördermenge von Kiesen und Sanden in Höhe von rund 7 Millionen Kubikmetern aus. Das entspricht den Werten, die der geologische Dienst in seinem Monitoringbericht aus dem Jahr 2021 angegeben hatte. Der Wert aus dem Jahr 2022 lag mit 5,9 Millionen Kubikmetern zwar deutlich niedriger, wurde aber nicht berücksichtigt.
Der RVR führt dazu mehrere Argumente an: Zum einen seien die 5,9 Millionen Kubikmeter eine rein rechnerische Größe, da der geologische Dienst für dieses Monitoring nicht ins Flugzeug gestiegen sei, die Kiesabgrabungen im RVR-Gebiet überflogen und Luftbilder gemacht habe. Zum anderen geht der RVR im Zuge des großen Wohnungsbedarfs sowie der dringend notwendigen Sanierungsmaßnahmen von einem größeren Kiesbedarf aus.
Für den aktuellen Monitoringbericht 2023 über die Kiesfördermengen im RVR-Gebiet ist der geologische Dienst unterdessen wieder in den Flieger gestiegen und hat Luftaufnahmen von den Kiesabgrabungen ausgewertet. Dieser Bericht steht noch aus. Was passiert, wenn die aktuelle Fördermenge nochmals unter 5,9 Millionen Kubikmetern liegen sollte, ist allerdings unklar. Angesichts des momentan unter Druck stehenden Bausektors in Deutschland kein abwegiges Szenario. Zuletzt hatte der Wohnungskonzern Vonovia angekündigt, den Bau von 60.000 Wohnungen auf Eis zu legen. Beginnen die Diskussionen über die dem Regionalplan zu Grunde liegenden Fördermengen dann aufs Neue?
Derzeit liegt der Monitoringbericht beim Wirtschaftsministerium. „Eine Veröffentlichung soll zeitnah erfolgen“, heißt es dazu aus Düsseldorf. „Zum diesjährigen Bericht sind aktuell noch fachliche Fragen zu klären.“
Ob die Veröffentlichung noch vor der Verbandsversammlung am 10. November geplant ist, war nicht zu erfahren. Allerdings soll der neue Monitoringbericht laut Ansicht des Wirtschaftsministeriums ohnehin keinen Einfluss haben: „Ein Zusammenhang mit dem geplanten Inkrafttreten des Regionalplans Ruhr besteht nicht“, antwortet ein Sprecher des Ministeriums auf Nachfrage. „Die Planungen des RVR stützen sich auf den bei Beginn der Planungen aktuellen Monitoringbericht von 2021“, so der Sprecher weiter, der damit auch deutlich macht, dass sich eine Diskussion nach Wunsch des Ministeriums erübrigen soll. Eine Ansicht, die Kreisverwaltung und Kommunen infrage stellen dürften. (PHO)