Herne.. Der Anwalt der Eltern, deren totes Frühchen aus der Leichenhalle des Marienhospitals in Herne verschwunden ist, greift die Klinik an: Der Jurist fordert schnellen Schadenersatz, doch die vom Krankenhaus beauftragte Kanzlei versuche, den Fall auszusitzen. Das Klinik ist erstaunt über diese Vorwürfe.
Im Fall des verstorbenen Frühchens, das im Januar aus der Leichenhalle des Marienhospitals in Börnig verschwunden ist, greift der Anwalt der Eltern, Carsten Rebber, die Klinik scharf an. „Die Bereitschaft, den Schaden zu regulieren, hält sich in Grenzen“, sagt er zur WAZ. Um anzufügen: Die vom Marienhospital beauftragte Kanzlei „mauert“, „versucht, den Fall auszusitzen“. Rebber fordert eine zügige Zahlung von Schmerzensgeld: „Die Eltern kommen schnell in eine finanzielle Bredouille.“
Zur Erinnerung: Das 550 Gramm schwere Mädchen war Mitte Januar nach einer Not-OP im Marienhospital II gestorben. Als der Bestatter das Kind zur Beerdigung abtransportieren wollte, war sein Bettchen im Trauerraum leer. Wenige Tage später erhielten die Eltern zudem irrtümlich eine Krankenhaus-Rechnung über 12.000 Euro. Das Krankenhaus hatte betont, seine Verantwortung rund ums vermisste Baby übernehmen zu wollen. Wie diese genau aussehe, werde „derzeit juristisch geklärt“, so Klinik-Chef Theo Freitag vor knapp einem Monat.
Finanzielle Probleme der Eltern
Folgt man Anwalt Rebber, dann sind die Verhandlungen ins Stocken geraten. Der Jurist fordert wie berichtet Schadenersatz in fünfstelliger Höhe, weil in die so genannte Totenfürsorge eingegriffen worden sei. Für die Eltern, die aus Wuppertal stammen, sei das Verschwinden ihres Kindes besonders schlimm, sei die Mutter doch griechisch-orthodox, der Vater muslimisch: „Da legen sie viel Wert darauf, Angehörige zu bestatten und zu besuchen.“ Nicht zuletzt verschärften sich die finanziellen Probleme der Eltern. Beide seien weiter „stark traumatisiert“, stünden vor der stationären Behandlung in einer psychiatrischen Klinik. Der Vater, Arbeiter bei einem Automobilzulieferer, erhalte Krankengeld. Die Mutter sei Hausfrau.
Die Versicherung des Krankenhauses, klagt Rebber, habe zwar die Bestattungskosten für das nicht genutzte Grab übernommen, wolle auf seine finanziellen Schadenersatz-Forderungen aber nicht eingehen, das Anwaltsbüro der Klinik reagiere zudem spät oder gar nicht auf Anfragen; er erhalte nur „Wischi-Waschi-Erklärungen“. Rebber fordert eine „unkomplizierte Schadensregulierung“. Gebe es keine Einigung, „dann klagen wir“.
Krankenhaus führt Gespräche mit dem Anwalt der Eltern
Nach Auskunft von Theo Freitag, Chef der St. Elisabeth-Gruppe, zu der auch das Marienhospital gehört, prüft die Staatsanwaltschaft derzeit noch die Unterlagen. Sein Haus, so Freitag zur WAZ, befinde sich in Gesprächen mit dem Anwalt der Eltern bezüglich des Schmerzensgeldes. „Ich bin erstaunt, über die Presse zu erfahren, dass die Verhandlungen ins Stocken geraten seien. Unsere Anwältin hat uns vergangene Woche darüber informiert, dass sie sich mit Herrn Rebber über die weitere Vorgehensweise geeinigt hätte. Wir werden dies klären“, so Freitag. „Ich bin sicher, dass wir gemeinsam eine Lösung finden.“