Herne. . Eigentlich ist das Plakatieren von Beleuchtungsmasten in Herne verboten. Trotzdem zieren jetzt Wahlplakate die Laternen. Doch wer hat die Erlaubnis dazu gegeben? Und was macht man nun mit diesen unerlaubten Wahlplakaten? Haben bestimmte Parteien Sonderrechte? Die WAZ hat nachgefragt.

Und das kam so: Wahlplakate an Laternen und Beleuchtungsmasten, hieß es zuletzt bei der Stadt, seien in Herne nicht gestattet – es sei denn, der Laternen- und Mastenbesitzer Stadtwerke Herne genehmige das. Weil – wie auch vor anderen Wahlen üblich – an Laternen Wahlwerbung pappt, fragte die WAZ daraufhin bei den Stadtwerken nach, welchen Parteien sie diese Genehmigung erteilt habe. Dort zeigte man sich ob der Frage erstaunt und spielte den Ball zurück zur Stadt: Die Stadtwerke Herne, stellte Sprecherin Angelika Kurzawa klar, könne keine Genehmigung für das Aufstellen von Wahlplakaten aussprechen. Weil: Sie betrieben die Anlagen zwar, seien aber nicht ihr Besitzer.

Also wieder zurück zur Stadt. Weil die Stadtwerke Laternen und Masten betrieben, sei die Verwaltung davon ausgegangen, „dass die Stadtwerke auch Eigentümer der Masten sind und um Zustimmung zur Plakatierung gebeten werden müssen“, erklärt Stadt-Sprecher Christoph Hüsken. Eigentümer der Masten, das sei nun aber geklärt, sei nach wie vor die Stadt Herne.

Laternen in Zukunft mit Plakaten

Was also tun mit den Wahlplakaten, die bislang ohne offizielles grünes Licht an Laternen und Beleuchtungsmasten hängen? „Den Parteien werden umgehend neue Sondernutzungserlaubnisse zugehen, in denen das Plakatieren an den Masten von Seiten der Stadt unter Auflagen gestattet wird“, sagt Hüsken. Zu den Auflagen gehöre, dass an den Masten keine Verkehrszeichen- oder Hinweisschilder befestigt sein dürften oder die Sicht auf weitere Verkehrszeichen und Hinweisschilder eingeschränkt werde.

In der gängigen und seit vielen Jahren bewährten Praxis hätten die Parteien ohnehin bereits an den Masten und Straßenlaternen Wahlplakate angebracht – offenkundig auch für die bevorstehende Bundestagswahl.

Dies, so Hüsken, sei von der Stadt auch nie beanstandet worden. Mit der Anpassung der Sondernutzungserlaubnis trage die Verwaltung damit der gängigen Praxis Rechnung.