Herne. Frank Dudda hat als Oberbürgermeister neben seinem festen Gehalt etliche Nebeneinkünfte. Nur behalten darf er aber längst nicht alles.

Hernes Oberbürgermeister Frank Dudda (60) hat Auskunft über seine Nebeneinnahmen im vergangenen Jahr gegeben. Demnach erhielt er neben seinem regulären Gehalt 2023 insgesamt weitere 32.000 Euro. Alles behalten hat er aber nicht.

  • Frank Dudda verdient jährlich 144.000 Euro
  • Dazu hat er Nebeneinkünfte
  • Neben seinem regulären Gehalt verfügt Dudda über 32.000 Euro jährlich
  • Davon darf er aber nicht alles behalten

Zunächst zum regulären Einkommen des Oberbürgermeisters. Frank Duddas Besoldungsstufe (B9) orientiert sich an der Herner Einwohnerzahl. Demnach erhält er gemäß der Eingruppierungsverordnung NRW Bezüge in Höhe von rund 144.000 Euro jährlich. Hinzu kamen 2023 - wie in den Vorjahren auch - zahlreiche Nebeneinkünfte. Grund: Der Hauptverwaltungsbeamte Frank Dudda sitzt in zahlreichen Gremien, darunter in Aufsichtsräten, Beiräten und Gesellschafterversammlungen. Dafür gibt es in vielen Fällen eine Vergütung.

Mit über 11.000 Euro den größten Betrag erhielt der OB von der Herner Sparkasse. Dort führt er unter anderem den Verwaltungsrat. Hinzu kamen Sitzungsgelder für mehrere Sparkassen-Gremien. 3150 Euro bekam Dudda seinen Angaben zufolge von der Emschergenossenschaft als Aufwandsentschädigung und für Sitzungsgelder. Dort ist er Ratsvorsitzender. Weitere 9300 Euro bekam er als Beirat der Steag, 2000 Euro als Aufsichtsrat der Wasserversorgung Herne und 1050 Euro als Aufsichtsrat der Energie- und Wasserversorgung Mittleres Ruhrgebiet. Darüber hinaus erhielt er unter anderem 750 Euro als Aufsichtsrat von Stadtwerke, HCR, Vermögensverwaltungsgesellschaft für Versorgung und Verkehr der Stadt Herne. Eine detallierte Liste der Nebeneinkünfte hat die Stadt auf der städtischen Homepage veröffentlicht.

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Seine Nebeneinkünfte darf der Oberbürgermeister übrigens nicht in voller Höhe behalten. Von den 32.000 Euro, so berichtete er nun dem Rat, seien genau 7673,73 Euro abführungspflichtig. Sie fließen in den städtischen Haushalt.