Herne/Bochum. In Herne fliegt eine „Drogen-Gang“ mit Messern, E-Schocker, Schlagstock und Machete auf. Glück für die Angeklagten: Es gab keine XXL-Strafen.
Drei Drogendealer aus Herne sind am Bochumer Landgericht zu Sozialstunden, Bewährungs- und Arreststrafen verurteilt worden. Vor Gericht hatte das Trio Geständnisse abgelegt.
Gegen den mit 23 Jahren einzigen erwachsenen Angeklagten verhängten die Richter der 8. Jugendkammer am Ende eineinhalb Jahre Haft auf Bewährung. Gegen die zwei 21 Jahre alten mitangeklagten Herner wurden ein Wochenendarrest im Jugendgefängnis, die Ableistung von 100 Stunden gemeinnütziger Arbeit und eine mehrmonatige Einzelbetreuung angeordnet. Die Urteile lauten unter anderem auf bewaffneten Drogenhandel.
Westring, Behrensstraße, Hermann-Löns-Straße, Amalienstraße, Haldenstraße: Einer der beiden jüngeren Angeklagten war zwischen Juni 2021 und Juli 2022 zwölfmal bei Polizei-Kontrollen in Herne-Mitte auf offener Straße aufgefallen. Sichergestellt wurden bei ihm jedes Mal verkaufsfertig verpackte Klippverschlusstütchen mit Marihuana. Am 5. Juli 2022 hatten die Ermittler nach vorheriger Telefonüberwachung zugeschlagen und zwei Mietwohnungen der Angeklagten in Herne-Mitte durchsucht. Dabei wurden rund 800 Gramm Marihuana und Haschisch, außerdem mehr als 3500 Euro Bargeld sichergestellt. An Waffen wurden darüber hinaus zwei Messer, ein E-Schocker, ein Teleskopschlagstock und eine Machete beschlagnahmt.
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Für Erwachsene beträgt die übliche Mindeststrafe für bewaffneten Drogenhandel fünf Jahre Haft. Dass die Strafen hier deutlich darunter lagen, lag teils an der Einstufung als minderschwerer Fall, teils daran, dass Jugendstrafrecht mit dem vorrangigen Ziel der Erziehung anzuwenden war. Alle drei Mitglieder der Herner „Drogen-Gang“ nahmen ihre Strafen sofort an. Das Urteil ist rechtskräftig.