Herne/Bochum. Ein Herner (38) verliebt sich in eine minderjährige Schülerin – es kommt zum sexuellen Kontakt. Vor Gericht verblüfft auch eine Vermummungs-Aktion.

Ein 38-jähriger Vater aus Herne hat am Bochumer Landgericht zugegeben, vor zwei Jahren zweimal sexuellen Kontakt mit einem minderjährigen Mädchen aus Chemnitz gehabt zu haben. „Ich habe richtig Sche... gebaut“, erklärte Verteidiger Heinrich Hendricks im Namen des Angeklagten beim Prozessauftakt.

Wie peinlich und unangenehm dem Herner die öffentliche Erörterung der Missbrauchs-Vorwürfe ist, spiegelte sich schon vor Prozessbeginn in einer skurrilen Szene wider. Um sein Gesicht unkenntlich zu machen, stülpte sich der Vater kurzerhand seine schwarze Kapuzenjacke komplett verkehrt herum über den Kopf, stand so sekundenlang „vermummt“ vor der Anklagebank. „Er ist zum ersten Mal in seinem Leben vor Gericht, extrem nervös und schämt sich sehr“, erklärte sein Anwalt.

Alles, was passiert sei, sei einvernehmlich gewesen: der Wanner Rechtsanwalt Heinrich Hendricks.
Alles, was passiert sei, sei einvernehmlich gewesen: der Wanner Rechtsanwalt Heinrich Hendricks. © FUNKE Foto Services | Christof Köpsel

Vor der 5. Jugendkammer sind zwei Fälle des sexuellen Missbrauchs von Kindern angeklagt. Am 14. und am 19. April 2022 soll der Herner sich jeweils mit der damals 13-jährigen Schülerin getroffen haben. Beim ersten Mal soll der 38-Jährige extra nach Chemnitz gereist, in der Nähe des dortigen Schlossteichs und eines Schnellrestaurants Zungenküsse mit dem Kind ausgetauscht haben. Fünf Tage später folgte dann offenbar ein Gegenbesuch des Mädchens in Herne. Der Vater soll seinen Sohn aus dem Wohnzimmer verwiesen und die Tür geschlossen haben, „um dort mit der ihn besuchenden Geschädigten allein zu sein“, so die Anklage. Dann soll er das Mädchen geküsst, entkleidet und sexuell missbraucht haben. Als das Mädchen ihm mitteilte, dass es Schmerzen habe, soll er aufgehört haben.

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„Er war in einem Spannungsfeld. Auf der einen Seite war er tatsächlich verliebt in das Kind, auf der anderen wusste er ganz genau, dass das verboten ist“, sagte Verteidiger Heinrich Hendricks. Alles, was passiert sei, sei einvernehmlich gewesen. Insbesondere habe das Kind teils selbst den Kontakt zu dem Herner gesucht, hieß es weiter. Das alles ändere aber natürlich nichts daran, dass nur der Herner die alleinige Verantwortung für die Übergriffe trage.

Ob der heute 15-Jährigen, die mit ihrer Mutter im Prozess als Nebenklägerin auftritt, durch das Geständnis eine Zeugenaussage erspart werden kann, ist noch unklar. „Uns ist sehr daran gelegen, dass das Kind nicht aussagen muss“, hieß es vonseiten der Verteidigung. Nach der Strafanzeige war auch die Wohnung des Vaters durchsucht worden. Dabei hatten die Ermittler neben dem Smartphone des 38-Jährigen auch einen Liebesbrief des Mädchens beschlagnahmt. Für den Prozess sind noch Verhandlungstage bis zum 22. April anberaumt.