Herne/ Bochum. In zwei Mietwohnungen in Herne werden Drogen, Stich- und Schlagwaffen beschlagnahmt. Jetzt steht eine mutmaßliche „Dealer-Gang“ vor Gericht.

Sie haben beinahe noch kindliche Gesichtszüge – und doch hat die Anklage gegen sie schon echtes Schwerverbrecher-Potenzial: Drei Männer (21, 21 und 23) aus Herne sollen auf den Straßen der Innenstadt monatelang Marihuana-Geschäfte abgewickelt haben. Nach brisanten Waffenfunden bei zwei Wohnungsdurchsuchungen steht das mutmaßliche Dealer-Trio jetzt wegen bewaffneten Drogenhandels vor Gericht. Übliche Mindeststrafe für Erwachsene: fünf Jahre Haft.

Im Prozess vor der 8. Jugendstrafkammer am Bochumer Landgericht geht es zum einen um eine ganze Serie von Beschlagnahmen bei polizeilichen Straßenkontrollen. Einer der beiden 21 Jahre alten Angeklagten wurde laut Anklage zwischen Juni 2021 und Juli 2022 alleine zwölfmal von der Polizei auf offener Straße kontrolliert und durchsucht. Mal auf der Behrensstraße, mal auf der Hermann-Löns-Straße. Mal auf der Amalienstraße, mal auf der Haldenstraße. Und gleich mehrfach am Westring. Bei jeder einzelnen Kontrolle (zum Teil lagen keine drei Wochen dazwischen) sollen die Ermittler fündig geworden sein. Sichergestellt wurden bei ihm jedes Mal kleinere Mengen von Marihuana, verkaufsfertig verpackt in Klippverschlusstütchen. Einmal soll der mutmaßliche Straßendealer zusätzlich auch drei Gramm Kokain, einen Crusher (zum Zerkleinern) und zwei Feinwaagen dabeigehabt haben.

Ermittler stellen bei Durchsuchungen Drogen, Bargeld und Waffen sicher

Den 5. Juli 2022 dürften sich die drei jungen Herner im Nachhinein alle rot in ihrem Kalender angestrichen haben. Denn im Anschluss an telefonische Überwachungsmaßnahmen waren an diesem Tag nahezu zeitgleich die Mietwohnungen von zwei Angeklagten durchsucht worden. Laut Anklage wurden dabei insgesamt etwa 700 Gramm Marihuana und Haschisch, außerdem mehr als 3500 Euro Bargeld sowie Stich- und Schlagwaffen sichergestellt. Ein Herner soll unweit von dem bei ihm deponierten Rauschgiftvorrat „griff- und einsatzbereit“ ein Messer (21,5 Zentimeter Länge) und einen E-Schocker platziert gehabt haben. Ein anderer ebenfalls ein Messer (21,7 Zentimeter Länge), außerdem einen Schlagstock und eine Machete.

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Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass die Herner eine eingespielte „Dealer-Gang“ gebildet, sämtliche Geschäfte gemeinschaftlich abgewickelt haben. Zum Prozessauftakt schwiegen alle drei Angeklagten, signalisierten über ihre Verteidiger aber bereits indirekt Geständnisse. Mit Blick auf ihr jeweiliges Alter zur Tatzeit könnten alle drei Herner teilweise noch nach dem milderen Jugendstrafrecht verurteilt werden. Mit einem Urteil ist voraussichtlich frühestens am 15. März zu rechnen.