Herne. Eine SPD-Ratsfrau sagt: Sie wird an ihrem Arbeitsplatz bei der Herner Sparkasse, gemobbt. Das weist die Sparkasse zurück. So geht es nun weiter.

Die Herner Sparkasse wehrt sich gegen den Vorwurf, dass in ihrem Haus eine Mitarbeiterin gemobbt wird. Hintergrund ist ein Fall vor dem Arbeitsgericht:Nurten Özcelik, auch SPD-Ratsfrau, fordert von ihrem Arbeitgeber, der Sparkasse, 45.000 Euro. Seit Jahren, so ihr Vorwurf, werde sie im Hause systematisch gemobbt.

Der Vorstand der Herner Sparkasse verwahre sich – auch im Namen seiner Mitarbeiter – gegen diesen Vorwurf und weise ihn entschieden zurück, sagt Sparkassen-Sprecher Jörg Velling zur WAZ. Er betont: „Die Herner Sparkasse betreibt kein Mobbing und duldet auch kein Mobbing durch ihre Mitarbeiter.“

Nurten Özcelik (Mitte) wirft der Herner Sparkasse Mobbing vor. Mit im Bild ihre Anwälte Nicole Mutschke und Henning Linnemann.
Nurten Özcelik (Mitte) wirft der Herner Sparkasse Mobbing vor. Mit im Bild ihre Anwälte Nicole Mutschke und Henning Linnemann. © WAZ | Michael Muscheid

Konkret benannt wurden die Mobbing-Vorwürfe zu Prozessbeginn Anfang Mai nicht. Nurten Özcelik setzt auf eine Einigung. Sie machte nur Andeutungen beziehungsweise nannte einige Beispiele. Sie sei zwischenzeitlich ins Archiv verbannt worden, außerdem habe sie eine falsche Lohnsteuer-Bescheinigung über ein viel zu hohes Gehalt erhalten, die auf ihre Bitte hin nicht korrigiert worden sei. Zudem sei ihr eine Rechtsschutzversicherung, die sie über ihren Arbeitgeber abgeschlossen habe, plötzlich gekündigt worden. Auch habe sie ein Butterbrot in der Mittagspause nicht essen dürfen.

Arbeitsrichter Thomas Kühl schlug den Beteiligten ein Güterichter-Verfahren vor. Dabei versuchten sich die Streitparteien unter Ausschluss der Öffentlichkeit zu einigen. Nurten Özcelik und ihre Anwältin nahmen den Vorschlag noch im Gerichtssaal an, nun stimmte auch der Sparkassen-Vorstand zu. Das Kreditunternehmen habe – auch zum Schutz seiner Mitarbeiter – ein erhebliches Interesse daran, „die unsubstantiierten und unzutreffenden Vorwürfe zu entkräften“, so Sparkassen-Sprecher Velling.

Das Gericht habe angeregt, dabei zu prüfen, ob und wie eine Perspektive für die Zukunft des Arbeitsverhältnisses geschaffen werden könne. Die Herner Sparkasse sehe ihre Verantwortung auch für die Klägerin und wolle „nichts unversucht lassen“. Deshalb habe das Unternehmen einem Güterichterverfahren zugestimmt. „Wir haben die Hoffnung, dass in diesem Verfahren mit einem erfahrenen Mediator eine Lösung für die Zukunft gelingen kann“, so Velling abschließend.