Herne. Im Postpark in Wanne soll ein Mann (42) mit einem Hammer auf Trinker und Obdachlose eingeschlagen haben. Vor Gericht geht es um Mordversuch.
- Im Wanner Postpark soll ein Mann mit einem Hammer auf Trinker und Obdachlose eingeschlagen haben.
- Ein Herner erlitt dadurch einen Schädelbruch.
- Vor Gericht geht es um Mordversuch.
Knapp sechs Monate nach einer beinahe tödlichen Bluttat in der Trinker- und Obdachlosenszene im Wanner Postpark muss sich ein 42-jähriger Mann aus Castrop-Rauxel vor dem Bochumer Schwurgericht verantworten. Es geht um vierfach versuchten Mord. Der Angeklagte soll mit einem Hammer auf den Kopf eines 53-jährigen Herners eingeschlagen haben. Die Folge: ein Schädelbruch.
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Laut Staatsanwaltschaft befand sich der Angeklagte am 2. September 2022 gemeinsam mit vier Männern im Postpark an der Berliner Straße. „Ohne Vorankündigung und ohne erkennbaren Anlass“, so der Vorwurf, soll der Castrop-Rauxeler gegen 19.10 Uhr einen Hammer aus seinem Rucksack hervorgezogen und damit auf die „von dem Angriff völlig überraschten“ Männer eingeschlagen haben. Einen 53-jährigen Herner sollen die Schläge mit dem Hammer derart wuchtig am Kopf getroffen haben, dass er einen Schädelbasisbruch mit Hirnblutungen erlitt, in Lebensgefahr schwebte und in einer Klinik notoperiert werden musste. Laut Anklage konnte nur so sein Leben gerettet werden.
Mutmaßlicher Täter stand unter Drogeneinfluss
Auch die drei anderen Männer aus Herne wurden durch den Hammer-Angriff verletzt. Sie sollen unter anderem Platzwunden an Stirn und Lippen erlitten haben. Dank eines frühzeitigen Notrufs konnte der 42–jährige Angeklagte damals noch vor Ort angetroffen und festgenommen werden. Eine Blutprobe ergab eine Blutalkoholkonzentration von 0,7 Promille. Außerdem stand der mutmaßliche Täter unter Drogeneinfluss. Der Castrop-Rauxeler befand sich nach der Bluttat rund einen Monat in Untersuchungshaft, dann wurde er wegen psychischer Auffälligkeiten in eine LWL-Klinik verlegt.
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Mit Blick auf wahnhaft-psychotische Störungen geht die Anklageschrift von vorneherein von erheblich verminderter Schuldfähigkeit aus. Das Bochumer Schwurgericht prüft mit Blick auf Unberechenbarkeit und Gefährlichkeit auch die Anordnung einer zeitlich unbefristeten Einweisung in eine forensisch-psychiatrische Klinik. Zum Prozessauftakt wollte der Angeklagte am Mittwoch, 22. Februar, zu den Vorwürfen nichts sagen. Das damals schwer verletzte Opfer berichtete hingegen von einem nahezu vollständigen Gedächtnisverlust. „Alles im Kopf ist gelöscht“, erklärte der Herner im Zeugenstand. Auch sein Sehvermögen sei seit dem Vorfall stark eingeschränkt.
Die Anklage lautet auf vierfachen Mordversuch und gefährliche Körperverletzung. Weil die arg- und wehrlosen Männer von dem Hammer-Angriff völlig überrascht worden sind, ist laut Staatsanwaltschaft das Mordmerkmal der „Heimtücke“ erfüllt. Der Prozess wird fortgesetzt.