Herne. Krankenhaus-Besucher brauchen keinen offiziellen Testnachweis mehr. Das führt in Herne zu höheren Besuchszahlen. Welche Regeln derzeit gelten.
Die Sicherheitsmaßnahmen in den Krankenhäusern sind nun reduziert worden: Maskenpflicht, aber keine offiziellen Corona-Testnachweise. Doch wie kommt das vor Ort in den Henrer Kliniken an? Wie ist die Lage derzeit? „Allgemein betrachtet, ist die Situation aktuell eher angespannt“, sagt Danh Vu, Verwaltungsdirektor im EvK Herne. „Wir versorgen sehr viele Notfälle, aber Corona spielt dabei keine Rolle.“ Es seien vielmehr andere Krankheitsbilder, die die Aufnahme für eine stationäre Behandlung notwendig machten.
Die Rücknahme der Nachweispflicht durch einen offiziellen Corona-Test findet er im Hinblick auf die milderen Krankheitsverläufe „situationsgerecht“. Sabine Edlinger, Geschäftsführerin der St. Elisabeth Gruppe, beobachtet seit dem Wegfall der Testregel einen Trend: „Seit dem 23. Dezember 2022 nehmen wir einen Anstieg der Besucherzahlen in den Herner Krankenhäusern der St. Elisabeth Gruppe wahr.“
Neben dem Wegfall des offiziellen Schnelltests gibt es noch weitere Neuerungen. „Besucher müssen sich online nicht mehr registrieren und benötigen keinen festen Besuchstermin mehr“, erklärt Dr. Edlinger. „Die Kontrollen an den Eingängen der Krankenhäuser entfallen daher.“ Die tägliche Symptomabfrage bei den Patienten und der PCR-Test bei der Neuaufnahme von Patienten werde aber weiterhin durchgeführt.
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Danh Vu vom EvK verweist auf die FFP2-Maskenpflicht als wichtiges Instrument, die für alle gelte, die das Haus betreten: „Darüber hinaus gilt bei uns, dass in Mehrbettzimmern nur eine Besuchsperson pro Patientin oder Patient zugelassen ist. Diese Maßnahmen halten wir in der momentanen Situation für ausreichend, um einen Corona-Ausbruch zu verhindern.“
Außerdem verweisen EvK und die Krankenhäuser der St. Elisabeth Gruppe darauf, dass Besucher weiterhin einen negativen Corona-Schnelltest als Selbsttest durchführen müssen. „Die Durchführung ist auf Verlangen gegenüber den für die Einrichtungen verantwortlichen Personen oder ihren Beauftragten zu versichern“, so Dr. Edlinger. Eine mündliche Versicherung sei hierbei ausreichend. Jeder Besucher und Mitarbeiter trage zudem eine Maske in den Krankenhäusern. Dies gelte ebenfalls für Patienten, wenn das Tragen einer Maske möglich sei, erläutert die Geschäftsführerin der St. Elisabeth Gruppe das aktuelle Vorgehen.