Herne. Kommt es in Herne zum Bürgerentscheid über das alte Hallenbad Eickel? Das ist realistisch: Die Stadt schlägt vor, das Bürgerbegehren abzulehnen.
- Die Stadt Herne schlägt dem Rat vor, das Bürgerbegehren gegen den Hallenbad-Abriss abzulehnen.
- Folgt die Politik dem Vorschlag, dann gibt es innerhalb von drei Monaten ein Bürgerbegehren.
- Rat tagt am Dienstag, 29. November, im Rathaus Herne (16 Uhr).
Ein Bürgerentscheid über die Zukunft des Hallenbads Eickel in Herne rückt näher. Die Stadt Herne schlägt dem Rat vor, das Bürgerbegehren abzulehnen. Folgt der Rat dem Vorschlag, dann muss innerhalb von drei Monaten ein Bürgerentscheid stattfinden. Dabei geben die Hernerinnen und Herner – ähnlich wie bei einer Wahl – in Wahllokalen oder per Brief ihre Stimme ab.
Zunächst einmal: Die Bürgerinitiative „Wiederinbetriebnahme Hallenbad Eickel“ hat genug Unterschriften für ihr Bürgerbegehren gesammelt, heißt es in der Verwaltungsvorlage für den Rat. 7932 Unterschriften seien zuletzt im Technischen Rathaus abgegeben worden, 6942 seien davon gültig. Nötig für ein Begehren seien 5974 Unterstützungsunterschriften. Der Rat muss am Dienstag, 29. November (Ratssaal im Rathaus Herne, Beginn der öffentlichen Sitzung 16 Uhr), zunächst die formale Gültigkeit des Bürgerbegehrens beschließen. Anschließend muss die Politik entscheiden, ob sie dem Bürgerbegehren auch folgt – oder eben nicht.
Die Bürgerinitiative wendet sich gegen einen Beschluss aus dem Sommer 2021 zum Verkauf des Hallenbad-Grundstücks von der Stadt an die Stadtentwicklungsgesellschaft (SEG). Der Rat machte dabei den Weg frei für einen Abriss des 1954 gebauten und seit knapp sechs Jahren leerstehenden Schwimmbads und den Neubau eines Wohn- und Geschäftshauses mit Lehrschwimmbecken. Diesen Beschluss will die Initiative kippen – und anschließend versuchen, das Hallenbad zu sanieren und wieder in Betrieb zu nehmen.
Nachrichten aus Herne – Lesen Sie auch:
- Cranger Weihnachtszauber: Hier gibt es alle wichtigen Infos
- Mülldeponie an der Stadtgrenze: Angst vor Laufzeit-Verlängerung
- Großer Stadtteil-Check: Bewerten Sie Ihren Stadtteil
Entspricht der Rat – wie von der Stadt vorgeschlagen – dem Bürgerbegehren nicht, dann bleibt der alte Ratsbeschluss zum Abriss des Hallenbads und dem Neubau des Hauses mit Lehrschwimmbecken bestehen; innerhalb von drei Monaten muss dann aber besagter Bürgerentscheid durchgeführt werden. Dabei stimmen die Bürgerinnen und Bürger an einem festgelegten Tag selbst über das Bürgerbegehren ab.
Die Stadt Herne lehnt eine Sanierung des Hallenbads ab. Diese sei weder wirtschaftlich noch für die Stadt zu stemmen, so Kämmerer Hans Werner Klee vor einem Jahr. Die Verwaltung rechnet im Falle eines Bürgerentscheids mit Kosten in Höhe von 360.000 Euro. Hinzu kämen rund 100 000 Euro an Personalkosten. Die Stadt müsste über 50 Wahlräume einrichten, nötig wären außerdem mindestens 620 Wahlhelferinnen und Wahlhelfer. Auch gäbe es laut Stadt die Briefwahl, die organisiert und bezahlt werden müsse.