Herne/Witten. Eine Ärztin und eine Hebamme sollen bei einer Geburt in Herne grobe Fehler gemacht haben. Das Kind stirbt in Witten. Jetzt beginnt der Prozess.
Nach einer komplizierten Geburt im Herner Marienhospital stirbt ein Säugling. Vier Jahre später beginnt jetzt die juristische Aufarbeitung. Der Säugling war dann zwei Tage nach seiner Geburt im Wittener Marienhospital verstorben. Der Tod beschäftigt ab diesen Freitag (18. November) das Bochumer Landgericht.
Werdende Mutter kam ins Herner Marienhospital
Laut Anklage sollen eine Ärztin (34) und eine Hebamme (27) für den Neugeborenen-Tod verantwortlich sein. Der Vorwurf lautet auf fahrlässige Tötung. Es war der 2. August 2018, als eine werdende Mutter aufgrund wiederholender Wehen im Marienhospital am Hölkeskampring erschienen war.
Laut Staatsanwaltschaft soll die Hebamme bei einer Untersuchung erkennbare Hinweise auf einen Sauerstoffmangel des Fötus verkannt und erst verspätet einen Arzt hinzugerufen haben. Die damalige Assistenzärztin soll es anschließend unterlassen haben, eine Geburt durch einen Kaiserschnitt vorzunehmen, obwohl bereits ein gemessener Abfall der Herzfrequenz auf einen Sauerstoffmangel des Fötus hingedeutet haben soll.
Angeklagten droht im Fall einer Verurteilung bis zu fünf Jahre Haft
Laut Anklage erfolgte schließlich am späten Abend eine „Zangengeburt“. Am Morgen des 4. August 2018 verstarb das anfangs noch reanimierte Baby schließlich im Marienhospital in Witten, das wie das Herner Krankenhaus zur Elisabeth-Gruppe gehört. Für den Prozess vor der 1. Strafkammer sind Verhandlungstage bis zum 2. Dezember anberaumt. Im Falle einer Verurteilung drohen den Angeklagten bis zu fünf Jahre Haft oder eine Geldstrafe.
Der Prozess war ursprünglich bereits für Freitag (20. Mai) angesetzt. Der Auftakt musste wegen eines Krankheitsfalls damals kurzfristig auf unbestimmte Zeit verschoben werden.