Herne. Ab dem 19. September stehen in Herne die Anmeldungen an den Grundschulen an. Was Eltern dazu wissen sollten - zehn Fragen und Antworten.

Ziemlich früh stehen in diesem Jahr die Anmeldungen an den Grundschulen in Herne an. Bereits zwischen Montag, 19. September, und Freitag, 23. September, müssen Eltern von Kindern, die zwischen dem 1. Oktober 2016 bis einschließlich 30. September 2017 geboren wurden und somit zum Schuljahr 2023/24 schulpflichtig werden, ihre Kinder an einer Grundschule anmelden. Hierzu hat die WAZ zehn wichtige Fragen und die passenden Antworten der Stadt Herne zu diesem Anlass als Hilfe für Eltern zusammengetragen.

1. Muss ich mich vor der Anmeldung bei der Grundschule melden oder kann ich zwischen dem 19. September 2022 bis 23. September einfach hingehen?

Ein Termin ist nicht notwendig. Anmeldungen werden zu den angegebenen Zeiten entgegengenommen.

2. Muss mein Kind bei der Anmeldung auch anwesend sein?

Nein.

3. Welche Unterlagen benötige ich?

Mitzubringen sind der ausgefüllte und unterschriebene Anmeldebogen, die Geburtsurkunde des Kindes und der Impfausweis des Kindes (Nachweis Masernschutz).

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4. Was muss ich tun, wenn ich mein Kind nicht an der nächstgelegenen, sondern an einer anderen Schule in Herne anmelden möchte?

Die Wahl der Schule ist den Eltern grundsätzlich freigestellt. Die Anmeldung an einer anderen als der wohnortnächsten Schule unterscheidet sich daher nicht von der Anmeldung an der wohnortnächsten Schule.

5. Welchen Weg muss ich gehen, wenn ich mein Kind in einer angrenzenden Stadt zur Grundschule anmelden möchte?

Eltern, die ihr Kind in einer Nachbarkommune anmelden möchten, müssen sich selbst über das dortige Anmeldeverfahren informieren und sind verpflichtet, dem Fachbereich Schule der Stadt Herne mitzuteilen, an welcher auswärtigen Schule sie ihr Kind angemeldet haben bzw. in Kürze anmelden werden.

6. Wie soll ich vorgehen, wenn ich in der Anmeldewoche im Urlaub oder anderweitig verhindert bin?

Es wird empfohlen, sobald wie möglich die gewünschte Grundschule zu kontaktieren, um einen Anmeldetermin außerhalb der Anmeldewoche, zum Beispiel in der Folgewoche, zu vereinbaren. In jedem Fall sollte die Schulanmeldung auch bei urlaubsbedingter Verhinderung möglichst vor dem Beginn der Herbstferien erfolgen.

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7. Was muss ich tun, wenn ich mein Kind zurückstellen lassen möchte?

Eltern, die ihr Kind zurückstellen lassen wollen, sollten dies bei der Schulanmeldung der Schulleitung mitteilen. Über eine Zurückstellung entscheidet die Schulleitung.

8. Wie groß sind die Chancen, dass dem Wunsch stattgegeben wird?

Die Schulleitung entscheidet unter anderem unter Hinzuziehung des schulärztlichen Gutachtens und gegebenenfalls weiterer, von den Eltern beigebrachter Unterlagen. Da es sich um Einzelfallentscheidungen handelt, können allgemeingültige Aussagen zu den Erfolgsaussichten eines Rückstellungsantrags an dieser Stelle nicht gemacht werden.

9. Mein Kind ist erst nach dem 30. September 2017 geboren, wir möchten es aber dennoch vorzeitig einschulen lassen – an welche Stellen müssen wir uns wenden?

Eltern, die ihr Kind vorzeitig einschulen lassen möchten, können ihr Kind in der Anmeldewoche direkt an einer Grundschule anmelden.

10. Wann erfahre ich, ob wir einen Platz an der Wunsch-Grundschule bekommen habe?

Die Grundschulen verschicken ihre Aufnahmebescheide in der Regel im Januar des Folgejahres.

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