Herne/Bochum. Ein Mann aus Herne soll für insgesamt 39 Prostituierte zu Unrecht Corona-Soforthilfe beantragt haben. Wie der 47-Jährige dabei vorgegangen ist.

  • Ein Herner (47) soll zu Unrecht NRW-Soforthilfe für 39 Prostituierte beantragt haben.
  • Mann war leitender Mitarbeiter einer Bochumer Steuerberatungsgesellschaft.
  • Vor Gericht geht es um „Schummel-Anträgen“ um 351.000 Euro.

Weil er in der Anfangsphase der Corona-Krise versucht haben soll, für 39 Prostituierte zu Unrecht NRW-Soforthilfe einzustreichen, muss sich ein 47-jähriger Herner seit Dienstag vor dem Bochumer Landgericht verantworten. Der Angeklagte war laut Staatsanwaltschaft damals leitender Mitarbeiter einer Bochumer Steuerberatungsgesellschaft. Wären alle seine „Schummel-Anträge“ durchgegangen, wären 351.000 Euro ausgezahlt worden – doch der Subventionsschwindel war vorher aufgeflogen.

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Die Anklage wirft dem Herner vor, zwischen dem 30. März und dem 6. April 2020 Soforthilfen für Mandanten seines Arbeitgebers beantragt zu haben, „obwohl ihm bekannt war, dass die Voraussetzungen (...) ersichtlich nicht erfüllt waren“. Die Prostituierten sollen nämlich im fraglichen Zeitraum allesamt „nicht bei einem deutschen Finanzamt angemeldet“ gewesen sein. In den 39 überwiegend gleichlautend übermittelten Online-Formularen hatte der Mitarbeiter für die (namentlich scheinbar überwiegend aus Südosteuropa stammenden) Prostituierten laut Anklage jeweils im Feld für die Steuernummer durchweg lediglich eine sogenannte Meldenummer angegeben.

Herner soll 351.000 Euro zu Unrecht beantragt haben

Außerdem war als Dienstleistungsort für die vermeintlich solo-selbstständig anschaffenden und durch den Corona-Lockdown finanziell gebeutelten Prostituierten die Bochumer Adresse der Steuerberatungsgesellschaft angegeben. Als Geschäftskonto (zur Auszahlung) war laut Anklage darüber hinaus jeweils stets das Konto einer fremden GmbH angegeben, auf das die genannten Prostituierten gar keinen Zugriff hatten. All diese Falschangaben wurden beim zuständigen NRW-Wirtschaftsministerium laut Staatsanwaltschaft noch rechtzeitig vor einer Auszahlung erkannt. „Im Falle einer Bewilligung der Soforthilfe wären insgesamt 351.000 Euro zu Unrecht ausgezahlt worden“, heißt es in der Anklage.

Der Herner ist nach Angaben seines Verteidigers Otto Wächter inzwischen nicht mehr in der Branche und auch nicht mehr für die Steuerberatungsfirma in der Bochumer City tätig, sondern arbeitet angeblich in der Firma seines Sohnes. Die Anklage wegen Subventionsbetrugs war ursprünglich beim Amtsgericht erhoben, später jedoch von der 6. Wirtschaftsstrafkammer übernommen worden. Zum Prozessauftakt signalisierten der Herner und sein Verteidiger am Dienstag ein Geständnis. Inklusive einer noch mit einzubeziehenden 2250-Euro-Geldstrafe (unter anderem wegen Vorenthaltens von Sozialversicherungsbeiträgen) droht dem 47-Jährigen am Ende eine Bewährungshaftstrafe von 15 bis zu 21 Monaten.