Herne. Der Zoll hat in Herne einen weiteren Vietnamesen festgenommen, der in einem Restaurant arbeitete. Er hatte Beamten gefälschte Papiere vorgelegt.

Nachdem der Zoll in der vergangenen Woche in einem asiatischen Restaurant in Herne einen Vietnamesen festgenommen hatte, wurde nun auch ein Landsmann festgenommen. Ihn hatte der Zoll am selben Tag kontrolliert.

In dem asiatischen Restaurant hatte der Zoll am Mittwoch, 20. Juli, einen Mann kontrolliert, der Wok-Gerichte zubereitete. Der Mann konnte sich nicht mit einem Ausweis legitimieren, die Beamten fanden aber heraus, dass er ein 24-jähriger Vietnamese ist, der in der Vergangenheit bereits wegen aufenthaltsrechtlicher Verstöße festgenommen wurde. Mehr noch: Die Staatsanwaltschaft suchte bereits mit einer Aufenthaltsermittlung nach ihm. Die Zollbeamten nahmen den Mann wegen des Verdachts des illegalen Aufenthalts ohne Aufenthaltstitel vorläufig fest.

Herne: Mann präsentierte nur Fotos von Dokumenten

Bei der Kontrolle habe sich ein weiterer Mann nicht ordnungsgemäß ausweisen können, so teilte der Zoll am Mittwoch in einer Mitteilung mit. Er habe vergangene Woche lediglich Fotos eines französischen Reisepasses sowie einer französischen ID-Karte vorlegen können. Die Zollbeamten ordneten daher an, dass der Mann ihnen die Pässe im Original vorlegen muss. Das tat der 35-Jährige jetzt auch. Allein: Den Beamten sei schnell aufgefallen, dass die Pässe Fälschungen waren, so der Zoll. Sie nahmen deshalb auch diesen Mann fest und leiteten Strafverfahren wegen des Verdachts des illegalen Aufenthalts ohne Aufenthaltstitel sowie der Urkundenfälschung gegen ihn ein.

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Bei der Vernehmung mit einem Dolmetscher sei dann herausgekommen: Auch dieser Mann ist Vietnamese. Mit den gefälschten französischen Dokumenten habe er jahrelang seine wahre Herkunft verschleiert. Auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Bochum zahlte der Beschuldigte 300 Euro als Sicherheitsleistung. Über seinen weiteren Verbleib entscheide nun das Ausländeramt.

Der Mann habe bei seiner Vernehmung angegeben, dass er seit Jahren nicht den Mindestlohn bei seiner Tätigkeit als Aushilfskoch erhalten habe. Auf den Arbeitgeber komme nun ein Strafverfahren wegen des Verdachts des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt sowie ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen eines Mindestlohnverstoßes zu.