Herne. Auch in den kommenden Wochen finden im Amtsgericht Herne wieder einige Zwangsversteigerungen statt – ein Überblick.
- In den kommenden Wochen finden im Amtsgericht Herne einige Zwangsversteigerungen statt.
- In Wanne wird nur eine Schrottimmobilie angeboten.
- Eine Liste mit allen Terminen gibt es im Internet.
Die Amtsgerichte in Herne und Wanne-Eickel veröffentlichen regelmäßig die Termine für Zwangsversteigerungen von Immobilien. Eine Liste mit allen Terminen sowie Exposés zu den Objekten sind im Internet abrufbar.
Während in Herne-Wanne nur drei Termine für eine nicht mehr bewohnbare Schrottimmobilie an der Cranger Straße für den 5. Juli auf dem Plan stehen, gibt es beim Amtsgericht Herne drei neue Termine für Eigentumswohnungen, die im August unter den Hammer kommen.
- Mittwoch, 10. August, um 9.30 Uhr: Zur Zwangsversteigerung steht eine 3- bis 4-Zimmer-Eigentumswohnung an der Wiescherstraße 45, 44623 Herne. Laut Wertgutachten handelt es sich um eine Eigentumswohnung im 2. Obergeschoss rechts eines viergeschossigen, unterkellerten und teilmodernisierten Mehrfamilienhauses aus dem Jahre ca. 1964. Die Wohnfläche beträgt ca. 69 m² und umfasst Wohnraum, Schlafraum, Kinderzimmer, Küche, Diele, Bad, Abstellraum und Loggia. Die Gesamtanlage besteht aus acht Wohnungseinheiten. Der Verkehrswert wird mit 58.000 Euro angesetzt.
- Mittwoch, 17. August, um 9.30 Uhr: Zur Zwangsversteigerung steht eine Eigentumswohnung (ab 5 Zimmer) an der Saarstraße 52, 44627 Herne-Börnig. Laut Wertgutachten handelt es sich um eine Eigentumswohnung im Erdgeschoss rechts eines unterkellerten, zweigeschossigen Mehrfamilienhauses aus dem Jahre ca. 1914 zuzüglich Mansardengeschoss. Die Wohn- und Nutzfläche beträgt nach der Teilungserklärung 106 Quadratmeter. Das Dachgeschoss ist zurzeit nicht zu einer Wohnung ausgebaut. Die Gesamtanlage besteht aus insgesamt acht Wohneinheiten. Eine Innenbesichtigung der Wohnung war mangels Zutritts nicht möglich. Ein örtliches Flächenaufmaß wurde daher nicht durchgeführt. Wegen fehlender Innenbesichtigung erfolgte bei der Verkehrswertberechnung ein Sicherheitsabschlag. Der Verkehrswert wird mit 66.000 Euro angesetzt.
- Mittwoch, 24. August, 9.30 Uhr: Zur Zwangsversteigerung steht eine 1-bis 2-Zimmer Eigentumswohnung am Karlsplatz 3, 44629 Herne. Laut Wertgutachten handelt es sich um eine Eigentumswohnung im Dachgeschoss eines teilweise modernisierten, unterkellerten Mehrfamilienhauses mit zehn Eigentumswohnungen aus dem Jahre ca. 1911. Die Wohnfläche beträgt ca. 64 Quadratmeter und umfasst zwei Räume. Zwischenraum, Küche, Diele und Bad/WC. Ein zur Wohnung gehörender Kellerraum ist vorhanden. Der Verkehrswert ist mit 10.000 Euro angesetzt.
Der Ort für alle Versteigerungen ist das Amtsgericht Herne, Friedrich-Ebert-Platz 1, 1. Obergeschoss, Saal 115.
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Viele Menschen, die auf der Suche nach Eigentum sind, erhoffen sich bei einer Zwangsversteigerung ein Schnäppchen. Beim ersten Termin der Zwangsversteigerung gibt es jedoch für Gebote unterhalb von 50 Prozent des Verkehrswertes keinen Zuschlag. Bleibt das Höchstgebot unter 70 Prozent, kann der Gläubiger den Verkauf ablehnen.
Und Klaus Schrüfer, Direktor des Herner Amtsgerichts warnt: „Ich denke, dass das Preisniveau bei Zwangsversteigerungen etwas niedriger ist. Der Aufwand im Nachgang kann aber deutlich größer sein.“ So sei der Eigentümer der Immobilie - anders als bei einem normalen Haus- oder Wohnungsverkauf - häufig massiv gegen den Verkauf. Das könne dazu führen, dass er sich im Nachgang quer stelle und beispielsweise den Auszug in die Länge ziehe. „Ich glaube, die Möglichkeit, ein wahres Schnäppchen in dem Sinne zu machen, ist gering“, warnt Schrüfer Interessierte zur Vorsicht.