Herne/Düsseldorf. Was tun, wenn man seinen Flug verpasst, weil man trotz stundenlangen Wartens nicht zum Check-In kommt? Diese Tipps hat die Verbraucherzentrale.
- Immer wieder kommt es am Flughafen Düsseldorf zu langen Warteschlangen bei den Sicherheitskontrollen, mitunter aber auch beim Check-In
- Eine Hernerin hat deshalb ihren Flieger verpasst
- Was Reisende tun können, um gegenüber einer Airline ihre Rechte geltend zu machen
Sommerzeit ist Reisezeit – und diese wird am Flughafen Düsseldorf seit Wochen geprägt von immer wieder chaotischen Zuständen bei der Passagierabfertigung. Marion Hoffmann aus Herne hat es Ende Mai trotz früher Anreise nicht einmal bis zum Check-In geschafft, weil die Warteschlange im Terminal so lang war. Sie hat sich an die Verbraucherzentrale gewandt – und diese gibt hier einige Tipps, was Reisende beachten sollten:
„Solche Problemlagen hatten wir in der Vergangenheit noch nie“, sagt Bianca Pilath Expertin für Reiserecht bei der Verbraucherzentrale Herne. Bislang habe es Fälle gegeben, bei denen die Verbraucher zu spät dran gewesen seien. Aber wenn man zwei Stunden vorher am Flughafen sei und dann nicht mal einchecken könne, liege der Fall völlig anders.
Reiserechts-Expertin: Am Flughafen alles dokumentieren
Der Verbraucher müsse nachweisen, dass ein Mangel vorliegt. Der liege vor, wenn der Reiseveranstalter den Kunden nicht transportieren könne. Pilath appelliert an die Verbraucher: Sie sollten in ähnlichen Fällen wie dem, den Marion Hoffmann erlebt habe, alles dokumentieren.
Tipps: Foto vor der Uhr, Adressen mit anderen Betroffenen austauschen
- Pilath: „Die Verbraucher sollen sich in der vollen Halle vor einer Uhr selbst fotografieren, um zu zeigen, dass man rechtzeitig da war.“
- Auch Quittungen von Flughafentransfers könnten zur Dokumentation dienen, dass man frühzeitig am Flughafen angekommen ist.
- Wenn man mit mehreren Menschen im Pulk stehe, solle man Adressen austauschen, damit man gegenseitig bezeugen könne, dass man nicht allein den Flug verpasst hat.
Marion Hoffman, die Betroffene aus Herne, berichtet, dass man sich sowohl am Express- als auch am Umbuchschalter geweigert habe, ihr und ihrer Reisebegleitung etwas Schriftliches zu geben. Pilath: „Auch dort hätte man vielleicht die Mitarbeiter fotografieren sollen.“
Tipp: Bei belegtem Mangel Reisevertrag kündigen
Wenn der Mangel belegbar sei, habe man die Möglichkeit zur Kündigung des Reisevertrags, erklärt Reiserechtsexpertin Pilath. Doch dafür müsse man der Gegenseite eine Frist setzen:
- Bei einem Flug um 7.20 Uhr beispielsweise hätte man eine Frist bis 15 Uhr für einen alternativen Flug setzen können.
- Die Frist könne man über eine E-Mail mitteilen, weil man in der Regel telefonisch niemanden erreicht.
- Mit Kündigung des Vertrages könne man den Reisepreis zurückverlangen.
- Daneben könnten Kunden aber auch auf Schadenersatz klagen, mit der Begründung, dass die Urlaubstage weg sind.
Weitere Infos hat die Verbraucherzentrale NRW hier zusammengefasst (externer Link).