Bochum/Herne. Mit manipulierten Glücksspielautomaten verschleierte ein Herner Spielhallen-Boss jahrelang seine wahren Umsätze. Jetzt wurde er verurteilt.
Ein Herner Spielhallenbetreiber ist am Freitag, 3. Juni, am Bochumer Landgericht wegen Steuerhinterziehung zu 22 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Der 58-Jährige hatte eingeräumt, dass in den Jahren 2015 bis 2019 die Auslesestreifen der in seinen zwei Herner Spielhallen aufgestellten Glücksspielautomaten manipuliert gewesen sind, so dass niedrigere Umsätze vermerkt, als tatsächlich erzielt worden sind. Die Schadenssumme beläuft sich laut Urteil der 6. Wirtschaftsstrafkammer auf 435.000 Euro.
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Die Richter hoben in der Urteilsbegründung besonders das „optimale“ Prozessverhalten des Spielhallen-Betreibers hervor. Der 58-Jährige habe ehrliche Reue gezeigt, sofort ein umfassendes Geständnis abgelegt und den errechneten Steuerschaden (der anfangs sogar im Bereich von mehr als 600.000 Euro lag) bereits im Vorfeld des Prozesses aus dem bei einer Durchsuchung beschlagnahmten Bargeld komplett ausgeglichen. „Sowas kommt in vergleichbaren Verfahren wirklich sehr selten vor“, lobte der Vorsitzende Richter Michael Rehaag. Daher sei die Verhängung einer Bewährungsstrafe am Ende angemessen. Als Bewährungsauflage ordnete das Gericht die Zahlung einer Geldauflage in Höhe von insgesamt 7000 Euro an.