Herne. Rodungen und der Bau eines Hauses in einem Herner Landschaftsschutzgebiet rufen auch die SPD auf den Plan. Sie zweifelt an Aussagen der Stadt.

Eine geplante Wohnbebauung in einem Landschaftsschutzgebiet in Herne beschäftigt nun auch die SPD-Fraktion. Sie fordert von der Stadtverwaltung Aufklärung.

Wie die WAZ berichtete, wurden auf einem Privatgrundstück an der Bergstraße in Herne-Süd Bäume gefällt, nachdem die Stadt dort eine Baugenehmigung für ein Haus mit acht Wohnungen erteilt hatte. Das Areal sei eine klassische Baulücke, die gefüllt werden könne und müsse, argumentiert die Verwaltung; sie hat das Gelände deshalb aus dem Landschaftsschutz herausgenommen. Scharfe Kritik an dem Vorgehen äußerten neben den Anwohnerinnen und Anwohnern zuerst CDU-Ratsfrau Barbara Merten und der Naturschutzbeirat. Nachdem die WAZ über die Proteste berichtete hatte, hakten auch die Grünen nach, die Akteneinsicht vom OB fordern. Nun folgt die SPD.

Dieses Grundstück neben der Robert-Brauner-Schule in Herne-Süd soll bebaut werden.
Dieses Grundstück neben der Robert-Brauner-Schule in Herne-Süd soll bebaut werden. © Hans Blossey | FUNKEGRAFIK NRW Denise Ohms

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Die SPD-Fraktion habe mit der Bauverwaltung Kontakt aufgenommen, um sich über das Bauvorhaben und die damit verbundenen Rodungsarbeiten im vermeintlichen Landschaftsschutzgebiet zu informieren, heißt es in einer Mitteilung der Sozialdemokraten. „Zum gegenwärtigen Zeitpunkt liegen uns nicht genug Informationen vor, um die Rechtmäßigkeit der Bebauung in Frage zu stellen“, so SPD-Fraktionsvorsitzender Udo Sobieski. Gleichwohl könne die SPD die Irritationen bei den Anwohnerinnen und Anwohnern „absolut nachvollziehen“. Daher werde die Fraktion in den städtischen Gremien kritisch nachfragen.

Die Darstellung der Stadt, dass die Fläche zwingend aus dem Landschaftsschutzgebiet herauszunehmen sei, da es sich um eine Baulücke handele, ruft Andreas Hentschel-Leroy, den umweltpolitischen Sprecher der SPD-Fraktion, auf den Plan: „Die mir von den Anwohnern zur Verfügung gestellten Unterlagen zur Historie des Grundstücks lassen an dieser Rechtsauffassung zumindest Zweifel aufkommen. Das schauen wir uns sehr genau an.“