Herne. Auf dem Weg von Herne nach Essen endet eine Ticketkontrolle im Streit: Fahrgast Johannes Funke fühlt sich von der Polizei ungerecht behandelt.
Eigentlich ist es für Johannes Funke ein Arbeitstag wie viele andere auch: Der Wanne-Eickeler steigt in den Bus der Linie 368, zieht ein 24-Stunden-Ticket direkt beim Busfahrer: 7,30 Euro. Im Wanne-Eickeler Hauptbahnhof steigt er gegen 9.50 Uhr in die S2 ein, es geht über einen Zwischenstopp in Gelsenkirchen nach Essen ins Büro. Was der 59-Jährige zu diesem Zeitpunkt nicht ahnt: Es soll alles ganz anders kommen. „Kurz nach der Abfahrt wurde mein Ticket kontrolliert“, erzählt Johannes Funke. „Der Schaffner sagte dann aber, das Ticket sei nicht entwertet.“
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Nicht entwertet und damit ungültig. In diesem Falle werden die Personalien aufgenommen, ein Bußgeld in Höhe von 60 Euro ist die Folge. „Da habe ich mich natürlich geweigert, ich hatte ein entwertetes, gültiges Ticket“, so der Wanne-Eickeler. Mehrfach habe er den Kontrolleur auf den Ticketaufdruck hingewiesen, vergeblich. „Er war vollkommen uneinsichtig, drohte mir mit der Polizei.“ Johannes Funke sieht sich im Recht – neben der Aufschrift „nur gültig mit Entwerteraufdruck“ steht der Zeitpunkt der Ausstellung: 9.25 Uhr am 11. Mai. „Ich hole mir mein 24-Stunden-Ticket immer vorne beim Busfahrer und hatte nie Probleme!“
Keine Einigung in Sicht also. Beim Halt in Gelsenkirchen wird Funke an zwei Beamte der Bundespolizei übergeben, die ihn am Gleis erwarten. Offenbar gängige Praxis: „Wenn eine Personalienfeststellung im Zug nicht erfolgt, weil die Person sich weigert, greifen wir ein“, erklärt Jens Flören, Sprecher der Bundespolizei, auf Nachfrage. Johannes Funke allerdings bleibt bei seinem Standpunkt. „Die Beamten haben meinen Fahrschein dann einkassiert, ein Foto durfte ich wenigstens noch machen vorher“, sagt er. Im Gelsenkirchener Bahnhofsbüro der Bundespolizei fühlte er sich von nun drei Beamten unter Druck gesetzt. „Ich stand vor der Wahl. Entweder, ich unterschreibe, dass ich das Ticket freiwillig abgegeben habe, oder ich müsse bleiben.“
Polizeisprecher Jens Flören kann das so nicht bestätigen: „In einem Fall wie diesem geht es nicht nur um eine Leistungserschleichung, wenn man etwa ganz ohne Ticket fährt, sondern auch um den Verdacht einer Betrugsstraftat.“ Der Polizei obliege es nicht, die Gültigkeit eines Tickets zu bewerten. Sie sei nur für die Personalienfeststellung und die Aufnahme von Beweismitteln zuständig. Werde Beweismaterial freiwillig abgegeben, handele es sich um eine Sicherstellung. Bei Unfreiwilligkeit um eine Beschlagnahmung, „die kann mit einer Unterschrift der Person bestätigt werden oder eben nicht.“ Zum konkreten Sachverhalt Johannes Funkes könne Flören allerdings keine Aussage treffen. „Es ist ein Strafverfahren eingeleitet worden.“
HCR und Bogestra: Im Bus gekaufte Tickets sind entwertet
Sind Tickets, die in Bussen der Bogestra und HCR beim Fahrer gekauft werden, denn nun schon direkt entwertet? „Ja“, bestätigen die beiden Unternehmenssprecher unabhängig voneinander. Christoph Kollmann (Bogestra) erläutert im Detail: „Diese Tickets sind zum sofortigen Fahrtantritt gedacht und deswegen auch automatisch entwertet.“ Eine Ausnahme bilde das Vierer-Ticket, hier sei nur die erste Fahrt entwertet. Zum Fall Johannes Funke sagt Kollmann: „Wäre die Fläche neben dem Pfeil frei, dann wäre das Ticket nicht entwertet.“
Und auch die Deutsche Bahn erklärt auf Nachfrage: „Das uns zugesandte Foto zeigt, dass die Fahrkarte bereits durch den Busdrucker entwertet wurde. Das Verhalten unseres Mitarbeiters war daher nicht korrekt. Hierfür bitten wir um Entschuldigung.“
Für Johannes Funke steht fest: „Das ist Nötigung.“ Der Umgang mit ihm und der Situation sei inakzeptabel gewesen. Das Polizeibüro habe er schließlich verlassen dürfen, ohne Unterschrift, aber auch ohne Ticket. „Die Hilflosigkeit war für mich das Schlimmste“, sagt er. „Was würde denn eine Jugendliche tun oder jemand, der der deutschen Sprache nicht mächtig ist?“