Herne/Bochum. Das Studierendenparlament der Ruhr-Uni fordert das Aus für das Kopftuchverbot in Kliniken der St. Elisabeth-Gruppe. Dazu liegt ein Brief vor.

Das Studierendenparlament der Ruhr-Uni in Bochum fordert in einem Brief das Ende des Kopftuch-Verbots beim Krankenhausträger St. Elisabeth-Gruppe in Herne. Das Schreiben ist an alle Chefärztinnen und Chefärzte der Gruppe verschickt worden. Sollte die Gruppe nicht von dem Verbot ablassen, könne man die Zusammenarbeit mit dem Unternehmen als Träger eines Uniklinikums oder akademischen Lehrkrankenhauses nicht weiter unterstützen.

Nach reger Debatte verabschiedete das Studierendenparlament einstimmig einen entsprechenden Antrag des Fachschaftsrats Medizin. Anlass für diesen Vorstoß ist der Rausschmiss einer Praktikantin im Januar 2022 aus dem St. Marien Hospital in Eickel, das ebenfalls zur Elisabeth-Gruppe gehört. Die 24-Jährige hatte ein Pflichtpraktikum im Rahmen ihrer Ergotherapieausbildung angetreten und war nach 14 Tagen wegen ihres Kopftuches des Hauses verwiesen worden.

Herne: Studierende fühlen sich von Geschäftsführung nicht ernst genommen

Ihr Rausschmiss aus einem Praktikum im St. Marien Hospital in Herne sorgte nun für eine Debatte im Studierendenparlament der Ruhr-Uni: die 24-jährige Melda.
Ihr Rausschmiss aus einem Praktikum im St. Marien Hospital in Herne sorgte nun für eine Debatte im Studierendenparlament der Ruhr-Uni: die 24-jährige Melda. © FUNKE Foto Services | Rainer Raffalski

Für das Studierendenparlament bricht die Geschäftsleitung der Gruppe damit bereits getroffene Zusagen. In der Vergangenheit seien auch Studierende der Ruhr-Uni im Rahmen von Blockpraktika, Famulaturen und Praktischem Jahr aufgrund ihres Kopftuches diskriminiert worden, heißt es in dem Brief. Und: „Im Gespräch mit Ihrer Geschäftsleitung im Oktober wurde uns versichert, dass künftig niemand mehr im Rahmen von Studium und Ausbildung solchen Belästigungen ausgesetzt sein soll.“ Genau dies sei aber nun der Fall. Von der Geschäftsleitung um Theo Freitag fühle man sich daher nicht ernst genommen. Deshalb wende man sich nun direkt an die Chefärztinnen und Chefärzte.

Das Studierendenparlament sieht in dem Verhalten des Krankenhausträgers einen Eingriff in die grundgesetzlich geschützte Berufswahl- und Ausbildungsfreiheit. Daher sei der Verweis der Geschäftsleitung auf das Arbeitsrecht auch nicht stichhaltig, sagte Emre Yavuz vom Fachschaftsrat Medizin in der Debatte: „Die Praktikantin hatte nicht einmal einen Arbeitsvertrag“. Der offene Brief geht aber noch einen Schritt weiter. Für die Studierenden kommt eine Uniklinik oder ein akademisches Lehrkrankenhaus als Ausbildungsstätte nicht in Frage, wenn die Studierenden später dort keine Karriereperspektiven hätten. Deshalb fordere man letztlich auch ein generelles Ende des Kopftuchverbots, so Yavuz. Zumal andere konfessionelle Träger wie das katholische Klinikum Bochum damit kein Problem hätten.