Herne. Kommt es zum Bürgerentscheid über die Rettung des Hallenbads Eickel in Herne? Wie viele Ja-Stimmen die Initiative dann brauchen würde.
Wenn es zu einem Bürgerentscheid für die Rettung des ehemaligen Hallenbads Eickel in Herne kommt, dann soll er am Tag der Landtagswahl am 15. Mai 2022 durchgeführt werden. Das fordert die Initiative „Wiederinbetriebnahme Hallenbad Eickel“. Ein Bürgerentscheid wäre etwa dann erfolgreich, wenn mindestens zehn Prozent der Wahlberechtigten, also rund 12.000, zur Abstimmung gingen und alle mit „Ja“ stimmten, sagt Stadtsprecher Christoph Hüsken.
10.559 Unterschriften hatte die Gruppe für ihr Bürgerbegehren zur Schwimmbad-Rettung zuletzt gesammelt; drei kamen auf der Zielgeraden noch hinzu, als die Initiative die Unterschriften im Technischen Rathaus abgab. Nötig sind „nur“ 5974 Unterschriften. Die Stadt prüft die Unterschriften aktuell auf ihre Richtigkeit, „im ersten Quartal“, so ein Stadtsprecher im Januar zur WAZ, will sie damit durch sein.
Wenn es mindestens 5974 gültige Unterschriften gibt, dann stimmt der Rat in Kürze über das Hallenbad ab. Konkret: Er entscheidet, ob der Verkauf des seit sechs Jahren geschlossenen und maroden Schwimmbads samt Grundstück rückgängig gemacht wird. Den Verkauf von der Stadt an ihre Tochter Stadtentwicklungsgesellschaft (SEG) hatte der Rat erst im vergangenen Sommer abgesegnet. Die SEG will das Schwimmbad abreißen und dort Wohnungen bauen.
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Wenn der Rat Bürgerbegehren ablehnt, kommt es zum Bürgerentscheid
Wenn der Rat bei seinem Votum bleibt und den Bürgerentscheid ablehnt, kommt es spätestens nach drei Monaten zu einem Bürgerentscheid. Dabei stimmen dann alle Wahlberechtigten in Herne über die Rückabwicklung des Verkaufs ab. Dabei erwarte die Initiative eine „faire Behandlung“, so Horst Schröder. Dazu zähle, den Bürgerentscheid am Tag der Landtagswahl im Mai durchzuführen. Bis dahin sei einerseits Zeit genug, um die notwendigen rechtlichen und organisatorischen Schritte einzuleiten, andererseits stelle nur dieser Termin sicher, „dass genügend erreichbare Wahllokale eingerichtet werden“.
Gemeint sein dürfte damit auch: Nur wenn ausreichend Menschen mobilisiert werden, an die Wahlurne zu gehen und über die Wiederinbetriebnahme des Schwimmbads abzustimmen, haben die Initiatoren eine Chance, den Bürgerentscheid für sich zu entscheiden. Am Tag der Landtagswahl, so das Kalkül, gehen ohnehin viele Menschen in ein Wahllokal – da wären die Hernerinnen und Herner quasi automatisch mobilisiert. Nicht zuletzt, sagt Schröder, spare ein gemeinsamer Termin Kosten: „Ein Bürgerentscheid kostet Geld.“
Angesichts der knapp 10.000 gesammelten Unterschriften wirbt die Gruppe dafür, dass die im Rat vertretenen Fraktionen und Gruppen ihre bisherigen Positionen hinterfragen und „den Wunsch und Willen von 10.000 Bürgerinnen und Bürgern“ berücksichtigen. Dafür hat die Initiative der Politik schriftlich Gespräche angeboten, sagt Schröder. Herne, so der Wanne-Eickeler Sänger, habe zu wenig Schwimmflächen, marode Lehrschwimmbecken und lange Planungs- und Bauzeiten von Ersatzbauten. Aktuell sei dies unter anderem durch den Ausfall des Lehrschwimmbeckens an der Hans-Tilkowski-Schule und die weiter verschobene Wiedereröffnung der Schwimmhalle am Otto-Hahn-Gymnasium deutlich. Das Hallenbad Eickel könne die Probleme lösen.
Ergebnis hängt von der Zahl der Wählerinnen und Wähler ab
Wenn es zu einem Bürgerentscheid kommt, dürften 119.462 über den Antrag der Initiative abstimmen, sagt Stadtsprecher Christoph Hüsken. Ob der Bürgerentscheid erfolgreich ist, hänge auch von der Zahl der Menschen ab, die sich beteiligen. Grundsätzlich gelte: Mindestens (gerundete) 12.000 Hernerinnen und Herner, also besagte zehn Prozent, müssten zustimmen. Letztlich hänge ein Ja aber auch davon ab, wie viele Abstimmungsberechtigte teilnehmen und wie viele davon mit Nein votieren.
Beispiel mit 15.000 Abstimmungen: Wenn 8000 mit Ja und 7000 mit Nein abstimmen, wäre ein Bürgerentscheid nicht erfolgreich, weil die Mehrheit der Ja-Stimmen mindestens 12.000 betragen müsse, sagt Stadtsprecher Hüsken. Wenn 12.000 mit Ja und 3000 mit Nein abstimmen würden, wäre der Bürgerentscheid dagegen erfolgreich, weil die Mehrheit der Ja-Stimmen mit mindestens 12.000 erreicht wäre.
Beispiel mit 24.000 Abstimmungen: Wenn 12.000 mit Ja und 12.000 mit Nein stimmen würden, wäre der Bürgerentscheid nicht erfolgreich. Bei Stimmengleichheit gelte die Frage als mit „nein“ beantwortet.
Beispiel mit 50.000 Abstimmungen: Wenn 38.000 mit Ja und 12.000 mit Nein stimmen würden, dann wäre ein Bürgerentscheid erfolgreich, sagt Hüsken.
Linke wollen Bürgerbegehren unterstützen
Die Linken in Herne wollen das Bürgerbegehren unterstützen. Die Initiative bestehe nicht aus Nostalgikerinnen und Nostalgikerinnen, die nur etwas Altes wieder 1:1 zurückhaben wollten, sagt Linken-Fraktionsvorsitzende Veronika Buszewski in einer Mitteilung. Die Initiative habe eine nachvollziehbare Kostenkalkulation zur Sanierung sowie einen erster Vorschlag für ein mögliches Betreiberkonzept vorgelegt, außerdem einen Nachweis, dass das Herner Problem mit den Schwimmflächen mit der Wiederinbetriebnahme gelöst werden könne.
Deshalb, so Niko Warmbier, Mitglied des Kreisvorstandes und Eickeler Bezirksverordneter, sei es für die Linken selbstverständlich, im Rat dem Bürgerbegehren stattzugeben und das Angebot der Initiative, sich mit den Entscheidungsträgerinnen zusammen zu setzen, anzunehmen. Leider sei zu erwarten, dass SPD und CDU das Begehren ablehnen, meint Buszeweski.
>> WEITERE INFORMATIONEN: Die Position der Stadt
Die Stadt Herne ist gegen eine Wiederinbetriebnahme des Hallenbads Eickel. Eine Sanierung des Gebäudes, in dem Technik bereits abgebaut und ungebetene Gäste Schäden hinterlassen haben, würde einen zweistelligen Millionenbetrag kosten, sagt Stadtdirektor Hans Werner Klee.
Fördergelder für einen Umbau gebe es dafür so gut wie keine, und die klamme Stadt Herne könnte dieses Geld allein gar nicht aufbringen, so Klee. Im Übrigen gebe es ausreichend Wasserflächen in Herne.