Herne. Die Stadt hat im vergangenen Jahr weniger Bußgeldverfahren wegen illegal geparkter Autos eingeleitet. So viel Geld hat die Stadt 2021 eingenommen.
Am Straßenrand abgestellte, meist längst abgemeldete Autos sind in Herne immer wieder ein Ärgernis für die Anwohnerinnen und Anwohner. Während die Stadt 2020 verstärkt gegen die illegal geparkten Autos vorgegangen ist, sind im vergangenen Jahr deutlich weniger Verfahren zur Bestrafung dieser Ordnungswidrigkeiten eingeleitet worden.
Zu den Zahlen: 2018 wurden 380 Bußgeldverfahren eingeleitet, im Jahr darauf waren es 318. 2020 gab es einen Höhepunkt mit 401 eingeleiteten Verfahren. 2021 gab es dann einen starken Rückgang: Hier listet die Stadt lediglich 290 Verfahren. Doch nicht alle Verfahren führten auch zu Bußgeldzahlungen. So wurden beispielsweise von den 401 eingeleiteten Verfahren im Jahr 2020 insgesamt 159 eingestellt. 2021 waren es 76 Verfahren, die nicht in einem zu zahlenden Bußgeld endeten. Das macht sich auch in den Einnahmen der Stadt bemerkbar: Waren es 2020 noch 20.899 Euro, nahm die Stadt 2021 nur noch 5996 Euro ein.
Stadt Herne hat 2021 weniger Geld eingenommen
Aber wie lässt sich der starke Rückgang im vergangenen Jahr erklären? „Einen genauen Grund gibt es nicht“, sagt Stadtsprecher Christoph Hüsken auf Nachfrage. „Es gab beispielsweise keine Schwerpunkte, an denen besonders viele Autos illegal geparkt waren.“ Welche Fahrzeughalter am häufigsten ihr Auto illegal abstellten, sei nicht erfasst. „Es sind vermutlich Privatpersonen“, so Hüsken.
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Anders als in Nachbarstädten, wie beispielsweise Gelsenkirchen, wo seit Jahren ein Problem mit illegal geparkten Fahrzeugen besteht, gebe es in Herne keine besonderen Auffälligkeiten oder Hotspots. Außerdem gibt es laut Stadt keine nennenswerten Schwierigkeiten dabei, die Fahrzeughalter ausfindig zu machen. Diese könnten beispielsweise über Kennzeichen, Umweltplaketten oder Fahrgestellnummer zugeordnet werden.
Ordnungsamt versucht, Fahrzeughalter ausfindig zu machen
Laut Stadt gelten die Fahrzeuge ab dem ersten Tag nach der Abmeldung als nicht mehr zugelassen und dürfen dann nicht mehr im öffentlichen Verkehrsraum abgestellt werden. Das Ordnungsamt versuche, über die oben genannten Möglichkeiten den entsprechenenden Fahrzeughalter ausfindig zu machen. Dieser werde dann schriftlich aufgefordert, das Auto umgehend zu entfernen.
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Komme der Verantwortliche der Aufforderung nicht nach, werde zunächst angedroht und gegebenenfalls anschließend auch durchgesetzt, das Fahrzeug abzuschleppen. Das Auto werde auf einem „Sicherstellungsgelände“ aufbewahrt. Falls sich der Verantwortliche nicht um sein Auto kümmere, werde es verschrottet. Dieses Verfahren werde auch in den Fällen eingeleitet, wenn ein sogenanntes Altauto auf einer Privatfläche entdeckt werde. „Denn wer sich eines Altautos entledigt, entledigen will oder entledigen muss, ist verpflichtet, dieses einem anerkannten Verwertungsbetrieb oder einer anerkannten Annahmestelle zu überlassen“, heißt es seitens der Stadt.
>>>WEITERE INFORMATIONEN: 27 Fahrzeuge abgeschleppt
Sollten Autos vor Erlass der Ordnungsverfügung aus dem öffentlichen Verkehrsraum entfernt werden, fällt ein Bußgeld von 100 Euro an. 250 Euro werden fällig, wenn das Auto erst nach Erlass der Ordnungsverfügung durch die verantwortliche Person entfernt oder abgeschleppt wurde.
2021 wurden 27 Fahrzeuge abgeschleppt. 2020 waren es 35.