Herne. Die Testpflicht in Kindertagesstätten ist geändert worden. Was Eltern aus Herne, aber auch Erzieherinnen und Erzieher nun wissen müssen.

Das Land hat in einer neuen Corona-Betreuungsverordnung eine Anregung des Herner Krisenstabs aufgenommen und die Testpflicht in Kitas neu geregelt. Das meldet die Stadt Herne. Laut der neuen Verordnung gibt es in Kitas nun eine Testpflicht, wenn dort eine Person infiziert ist. Das gelte für betroffene Kinder genauso wie für betroffene Erwachsene.

Sobald eine Infektion mit einem Schnelltest oder PCR-Test nachgewiesen wurde, „müssen in den folgenden zehn Tagen alle Kinder mindestens vier Mal mittels eines Corona-Schnelltests oder Corona-Selbsttests getestet werden“, so lautet nach Angaben der Stadt die Verordnung. Ausgenommen seien vollständig Immunisierte. Sollte ein positiver Schnelltest in der Kita innerhalb von 48 Stunden durch einen negativen PCR-Test widerlegt sein, ende damit die Testpflicht bis zum Auftreten eines weiteren Falls.

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Wann die Tests durchgeführt werden, sollen die Kitas selbst regeln. Allerdings müsse getestet werden, bevor die Kinder die Kita zum ersten Mal betreten, nachdem dort eine Infektion aufgetreten sei. Das bedeute: Wenn Familien erfahren, dass ein Fall in der Kita aufgetreten ist, müsse ihr Kind getestet werden, bevor es das nächste Mal in die Kita geht. Die Erziehungsberechtigten seien verpflichtet, schriftlich zu versichern, dass ein aktueller negativer Test ihres Kindes vorliegt – anderenfalls dürfe das Kind nicht in die Betreuung kommen.