Herne. Es bleibt dabei: Ein Vergewaltiger aus Herne muss für siebeneinhalb Jahre in Haft. Um die Sicherungsverwahrung kam der Mann aber vorerst herum.

Im zweiten Prozess um die brutale Vergewaltigung einer Frau (37) aus Herne-Baukau im Anschluss an eine Partynacht hat das Bochumer Landgericht eine im ersten Urteil noch vorbehaltene Sicherungsverwahrung gestrichen.

Begründung: Die rechtlichen Prognose-Anforderungen für die Anordnung von sinngemäß „Gefängnis für immer“ im Anschluss an eine Haftstrafe seien speziell im hier anzuwendenden Jugendstrafrecht extrem hoch angesiedelt – und im konkreten Fall eher nicht erfüllt. An der Haftstrafe für den zur Tatzeit 20 Jahre alten Vergewaltiger ändert sich dagegen nichts: In diesem Punkt hatte der Bundesgerichtshof (BGH) das am 7. Januar 2020 verkündete Urteil der 5. Jugendstrafkammer (siebeneinhalb Jahre Jugendhaft) auch als einwandfrei beurteilt.

Auch interessant

Hernerin wurde angegriffen, gebissen und geschlagen

Im Mittelpunkt des zweiten Prozesses stand allein die Frage der Sicherungsverwahrung. Ein Sachverständiger hatte sich außerstande gesehen, im Rahmen einer Gefährlichkeitsprognose eine „mit an Sicherheit grenzende Wahrscheinlichkeit“ für künftig schwerste Gewaltverbrechen anzunehmen.

Die Tat vom 5. Mai 2019 war geprägt von beispielloser Brutalität. Der 20-Jährige war nach einer öffentlichen Party in Horsthausen gemeinsam mit dem späteren Opfer in ein Taxi gestiegen und unter einem Vorwand in die Baukauer Wohnung der verheirateten Frau gelangt. Dann war die Hernerin urplötzlich angegriffen, gebissen, geschlagen, vergewaltigt und bestohlen worden.