Herne. . Die roten und grauen Führerscheine werden nach und nach durch Karten ersetzt. Das müssen Herner Bürger beim Umtausch beachten.
In einigen Jahren soll es nur noch Karten-Führerscheine geben. Der „alte Lappen“ verschwindet. Stadtsprecher Christoph Hüsken beantwortet die wichtigsten Fragen zum Umtausch.
Warum gibt es neue Führerscheine?
In Zukunft soll es europaweit ein einheitliches Führerscheinmodell geben. Ziel ist mehr Fälschungssicherheit. So sieht es eine EU-Richtlinie vor, die jetzt auch vom Bundesrat beschlossen wurde. Gleichzeitig erfolgt die Erfassung aller in Deutschland ausgestellten Führerscheine im Zentralen Fahrerlaubnisregister beim Kraftfahrt-Bundesamt. Da in diesem Register nur Kartenführerscheine erfasst werden können, müssen alle noch im Umlauf befindlichen Papierführerscheine umgetauscht werden. Die Herner Fahrerlaubnisbehörde verzeichnet bereits eine erhöhte Nachfrage.
Welche Unterlagen werden für den Umtausch benötigt?
Ein biometrisches Lichtbild, ein Ausweisdokument und – wenn der Papierführerschein nicht in Herne ausgestellt wurde – eine Karteikartenabschrift der Behörde, die damals den Papierführerschein ausgestellt hat. Dazu nimmt man Kontakt mit der jeweiligen Stadtverwaltung auf. Bei Kartenführerscheinen ist diese Abschrift nicht erforderlich, da Kartenführerscheine zentral in der Datenbank des Kraftfahrt-Bundesamtes erfasst sind und die Fahrerlaubnisbehörde diese Daten dort abrufen kann.
Was gilt für Lkw- und Busklassen?
Für sie sind ein augenärztliches und ein allgemeinmedizinisches Gutachten erforderlich. Diese Klassen werden nur bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres erteilt, danach auf Antrag jeweils für fünf Jahre verlängert. Für die Verlängerung muss jedes Mal erneut die körperliche Eignung ärztlich nachgewiesen werden. Bei Busklassen sind gegebenenfalls noch weitere Unterlagen einzureichen. Werden nur Pkw- und/oder Motorradklassen (alte Klassen 3 und 1) umgeschrieben, ist kein ärztliches Gutachten erforderlich, die Fahrerlaubnis in diesen Klassen wird unbefristet erteilt.
Müssen auch Auto- und Motorradfahrer im Rentenalter ein Gutachten vorlegen?
Nein, es werden keine Gesundheitsprüfung und auch kein Sehtest gefordert. Wer vor den Terminen jetzt schon umtauschen möchte, kann das natürlich gerne machen. Um längere Wartezeiten zu vermeiden, empfiehlt es sich, einen Termin zu buchen.
Was kostet der Umtausch?
Die Kosten für einen Umtausch in den neuen Kartenführerschein betragen 24 Euro zuzüglich der Kosten für den automatischen Direktversand von der Bundesdruckerei zum Antragsteller.
Wo kann ich den Führerschein umtauschen?
Bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde des Hauptwohnsitzes. Für Herne bedeutet dies: ausschließlich in der Führerscheinstelle der Fahrerlaubnisbehörde an der Südstraße 8, 44625 Herne, neben der Entsorgung Herne.
Wie lange dauert das?
Die Lieferzeit beträgt drei bis vier Wochen, da der Führerschein bei der Bundesdruckerei bestellt werden muss. Der Führerschein wird direkt von der Bundesdruckerei nach Hause geschickt, damit erspart man sich einen zweiten Weg zum Amt und damit unnötige Wartezeiten. Der alte Führerschein wird mit einer begrenzten Gültigkeit versehen und wieder ausgehändigt.
An wen kann ich mich wenden, wenn ich noch Fragen habe?
Auskünfte zum Umtauschverfahren und zum Ablauf finden sich auch im Internet.
Wie sehen die Umtauschfristen aus?
Eile ist für die meisten Kraftfahrer nicht erforderlich, denn die Umtauschfrist ist zeitlich stark gestaffelt, und zwar danach, ob der Fahrerlaubnisinhaber noch einen Papierführerschein oder bereits einen Kartenführerschein besitzt. Die erste Umtauschfrist endet am 19. Januar 2022 – und zwar für Menschen, die zwischen 1953 und 1958 geboren sind und noch einen Papierführerschein in Händen halten.
Wie sehen die Staffelungen aus?
Die vorgesehenen Umtauschfristen für die grauen und die roten Papierführerscheine (sie wurden bis 1998 ausgestellt) hängen vom Geburtsjahr der Führerscheininhaber ab:
- Vor 1953 : bis 19.01.2033
- 1953 bis 1958 : bis 19.1.2022
- 1959 bis 1964 : bis 19.1.2023
- 1965 bis 1970 : bis 19.1.2024
- 1971 oder später: bis 19.1.2025
Der Umtausch von Führerscheinen, die ab 1999 im Scheckkartenformat ausgestellt wurden, wird nach Ausstellungsjahren geregelt:
- 1999 bis 2001 : bis 19.1.2026
- 2002 bis 2004 : bis 19.1.2027
- 2005 bis 2007 : bis 19.1.2028
- 2008 : bis 19.1.2029
- 2009 : bis 19.1.2030
- 2010 : bis 19.1.2031
- 2011 : bis 19.1.2032
- 2012 bis 18.1.2013: bis 19.01.2033
Die ab 19.1.2013 erteilten Führerscheine haben bereits ein Ablaufdatum (Ausstellungsdatum plus 15 Jahre) und entsprechen dem aktuell geforderten Muster.