Herne. Die Initiative zum Erhalt des Hallenbads Eickel hat nun die Kostenschätzung für das Bürgerbegehren erhalten. Das ist der aktuelle Stand.

Es tut sich etwas beim Thema Hallenbads Eickel: Nachdem die „Initiative Wiederinbetriebnahme Hallenbad Eickel“ scharfe Kritik an der Stadt geübt hatte – der Vorwurf: das Rathaus schweige und zugesagte Informationen blieben aus – hat nun ein Brief der Stadt Horst Schröder, einen der Initiatoren, erreicht.

Zum Hintergrund: Die Initiative um den Wanne-Eickeler Sänger Horst „Hotte“ Schröder will mit Hilfe eines Bürgerbegehrens den Verkauf des Hallenbad-Grundstücks von der Stadt an die Stadtentwicklungsgesellschaft rückgängig machen, auf diese Weise den Abriss des ehemaligen Schwimmbads verhindern und schließlich – unter anderem mit Fördergeldern – die Wiedereröffnung erreichen. Zuletzt hatte die Stadt die Initiative mit einem Kaufangebot für das Hallenbad überrascht.

Nun ist die geforderte Kostenschätzung für das Bürgerbegehren bei der Initiative angekommen. Demnach belaufen sich die jährlichen Leerstands- und Personalkosten auf 7500 Euro beim Verbleib des Hallenbades in städtischem Besitz. „Der entgangene Kaufpreiserlös beträgt 60.001 Euro“, heißt es in dem Schreiben der Stadt, das der WAZ vorliegt.

Initiative will sich ein Bild vom Zustand des Bades machen

Will sich ein Bild vom Zustand des Hallenbades machen: Horst Schröder von der Initiative Wiederinbetriebnahme Hallenbad Eickel, hier mit Susanne Adami.
Will sich ein Bild vom Zustand des Hallenbades machen: Horst Schröder von der Initiative Wiederinbetriebnahme Hallenbad Eickel, hier mit Susanne Adami. © FUNKE Foto Services | Gero Helm

„Wir haben nun den Antrag auf Vorprüfung der Zulässigkeit des Bürgerbegehrens durch den Rat gestellt“, so Schröder. „Wir erwarten, dass dem Antrag in der kommenden Ratssitzung am 30. November stattgegeben wird und wir am Tag nach der Ratssitzung, also am 1. Dezember, mit der Unterschriftensammlung beginnen können.“

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Auch zu dem Kaufangebot, das die Stadt der Initiative gemacht hatte, hat sich die Stadt nun schriftlich geäußert. Dort heißt es: „Mit Blick auf den für die Verwaltung bindenden Ratsbeschluss zum Verkauf des Hallenbades Eickel vom 29.06.2021, gegen den sich ja auch die von Ihnen mitbegründete Initiative wendet und mit Blick auf das laufende Verfahren nach § 26 GO NRW (Bürgerbegehren) kann ein verbindliches Angebot zum jetzigen Zeitpunkt nicht abgegeben werden.“ Die Bereitschaft, das Objekt an Herrn Schröder zu veräußern, halte die Stadt aufrecht, betont Stadtsprecher Christoph Hüsken.

Die Stadt bietet der Initiative an, sowohl alle Gutachten, Pläne und Kostenschätzungen einzusehen, als auch einen Termin für die Besichtigung des ehemaligen Schwimmbades zu vereinbaren. „Wir wollen uns ein Bild von dem Zustand des Hallenbades machen und von Fachleuten aktuelle Gutachten erstellen lassen“, kündigt Horst Schröder an.