Herne. Ein Bürgerbegehren für eine Rettung des Hallenbads Eickel ist laut Stadt Herne unzulässig. Die Mondritter wollen trotzdem daran festhalten.
Die Mondritterschaft Wanne-Eickel will an einem Bürgerbegehren für die Wiederinbetriebnahme des ehemaligen Hallenbads Eickel in Herne festhalten. Das sagt Mitglied Horst „Hotte“ Schröder zur WAZ.
Am vergangenen Wochenende hatte Stadtdirektor Hans Werner Klee ein Bürgerbegehren, das die Wiederinbetriebnahme des alten Hallenbads in Eickel zum Ziel hat, für rechtlich unzulässig erklärt. Grund: Vor zehn Jahren habe der Rat beschlossen, das abgebrannte Wananas durch einen größeren Neubau zu ersetzen, im Gegenzug sollte das Hallenbad Eickel schließen – was 2016 auch umgesetzt wurde. Möglich, so der Stadtdirektor weiter, sei dagegen ein Bürgerbegehren, das den Ratsbeschluss zum Verkauf des Hallenbad-Grundstücks rückgängig macht. Nicht zuletzt, so argumentierte Klee, könne das marode Gebäude wirtschaftlich gar nicht saniert werden, und Fördermittel gebe es dafür in ausreichendem Maße schon mal gar nicht.
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Das alles will die Mondritterschaft so nicht hinnehmen. In einem ersten Schritt will die Gruppe mit einem Bürgerbegehren den Beschluss zum Grundstücksverkauf kippen, so der Wanne-Eickeler Sänger und Mondritter Hotte Schröder nach einem Gespräch mit Verantwortlichen der Stadt. Der Rat gab im Juni grünes Licht für den Verkauf des Hallenbad-Grundstücks von der Stadt an die Stadtentwicklungsgesellschaft. Nach einem Abriss des alten Hallenbads sollen auf dem Gelände Wohnungen entstehen. Das will die Gruppe verhindern – und das Bürgerbegehren an diesem Donnerstag mit dem Einreichen eines Antrags im Rathaus verhindern.
Herne: Initiatoren setzen auf juristische Klärung
Nach erfolgreichem Bürgerbegehren wollen die Initiatoren dann in einem zweiten Schritt erreichen, dass das Hallenbad wieder öffnet – möglicherweise durch ein weiteres Bürgerbegehren. Sie bestreiten, dass eine Wiedereröffnung nicht möglich sei. Im Ratsbeschluss von 2012 sei nur die Rede davon, dass das Hallenbad als öffentliche Einrichtung geschlossen werden solle. Von einem Ende des Badebetriebes, betont Mitstreiterin Susanne Adami, sei in dem Ratsbeschluss dagegen nicht die Rede. „Ob eine Wiederinbetriebnahme des Badebetriebes als nicht öffentliche, also zum Beispiel private Einrichtung möglich ist, muss juristisch geklärt werden“, so Adami.
Das Hallenbad am Solbad, betont Schröder erneut, sei wichtig, um dringend benötigte Wasserflächen für den Schulsport und Vereine zu bekommen. Er ist sich sicher, dass für eine Sanierung des alten Gemäuers reichlich Fördermittel fließen könnten. Sei der Antrag für das Bürgerbegehren eingereicht, dann soll in Kürze auch damit begonnen werden, die nötigen Unterstützungsunterschriften zu sammeln. Rund 5500 sind nötig, damit das Begehren rechtens ist und der Rat sich erneut mit dem Thema beschäftigt.