Herne. In einigen Städten gibt es eine Testpflicht für ungeimpftes Klinikpersonal – in anderen nicht. So ist die Situation in den Herner Krankenhäusern.

Für Besucherinnen und Besucher von Krankenhäusern gelten strikte Corona-Regeln. Sind sie nicht geimpft, müssen sie vor ihrem Besuch einen Corona-Test machen. Doch ist das bei den Mitarbeitern genauso? In Duisburg hat vor wenigen Tagen ein Vorfall für Diskussionen gesorgt: Dort sind ungeimpfte Mitarbeiter nicht dazu verpflichtet, sich testen zu lassen, auch wenn sie im direkten Kontakt mit Patientinnen und Patienten stehen.

Ungeimpfte Beschäftigte würden zur regelmäßigen Testung zwar „angehalten“, könnten dazu aber seit Änderung der Corona-Schutzverordnung zum 1. Oktober nicht zwingend verpflichtet werden. Eine Überprüfung finde deshalb nicht statt, teilte eine Sprecherin der Duisburger Klinik mit.

Corona-Testpflicht in evangelischen Krankenhäusern in Herne

Doch wie ist die Situation in den Herner Krankenhäusern? Die WAZ hat sich umgehört. In den evangelischen Krankenhäusern in Herne und in Eickel gilt die 3G-Regel auch für die Mitarbeiter, teilt Uwe Werfel, leitender Arzt Krankenhaushygiene und Vorsitzender der Task Force Corona der Evangelischen Krankenhausgemeinschaft, mit. „Wer nicht geimpft oder genesen ist, ist verpflichtet, sich regelmäßig testen zu lassen.“

Getestet würden die Mitarbeiter zweimal in der Woche mit einem Antigen-Schnelltest. Sollten Mitarbeiter Erkältungssymptome haben, werde ein PCR-Test durchgeführt. In den Krankenhäusern bestehe demnach eine Testpflicht. Bisher habe sich noch kein Mitarbeiter geweigert, sich regelmäßig testen zu lassen, so Werfel. Alle Regelungen, die auch mit der Mitarbeitervertretung abgestimmt worden seien, hätten bisher gut funktioniert. Danach seien alle Mitarbeiter grundsätzlich verpflichtet, eine tägliche Symptomkontrolle durchzuführen und diese zu dokumentieren. Eine Dokumentationspflicht gelte auch für die Tests der Ungeimpften. „Diese Dokumentation müssen die Mitarbeitenden im Bedarfsfall, zum Beispiel bei einem Corona-Ausbruch, vorlegen“, erklärt Werfel.

Darüber, wie viele Mitarbeiter in den Häusern der evangelischen Krankenhausgemeinschaft bisher geimpft sind, lägen keine verlässlichen Zahlen vor, da es nicht für alle Mitarbeiter eine Auskunftspflicht gegenüber dem Arbeitgeber gebe. „Aber wir gehen davon aus, dass der Anteil der nicht geimpften Mitarbeitenden bei maximal zehn Prozent liegt“, sagt der Vorsitzende der Task Force Corona.

92 Prozent der Mitarbeiter der St. Elisabeth Gruppe sind geimpft

In der St. Elisabeth Gruppe seien rund 92 Prozent der Mitarbeiter geimpft, sagt Sabine Edlinger, Mitglied der Geschäftsleitung. „Mitarbeiter, die nicht geimpft sind oder ihren Impfstatus nicht mitteilen möchten, sind verpflichtet, zweimal in der Woche einen Schnelltest durchführen zu lassen und das Ergebnis ihrem direkten Vorgesetzten mitzuteilen“, erklärt sie.

Geimpfte und genesene Mitarbeiter seien nicht verpflichtet, sich testen zu lassen, hätten aber die Möglichkeit dazu. Zudem werde geimpften und genesenen Mitarbeitern, die in hochsensiblen Bereichen wie den Intensivstationen oder den onkologischen Stationen arbeiten, weiterhin zweimal wöchentlich Testungen angeboten.

Für alle Mitarbeiter, auch für die, die vollständig geimpft und genesen seien, gelte außerdem, dass nach einem Aufenthalt im Ausland am ersten und am fünften Arbeitstag vor Arbeitsbeginn ein negativer Corona-Schnelltest vorgewiesen werden müsse, so Edlinger. „Uns sind keine Fälle bekannt, in denen Mitarbeiter eine Testung verweigert haben.“

>>>WEITERE INFORMATIONEN: Das sagt das NRW-Gesundheitsministerium

Zwar verpflichte die Corona-Test-und-Quarantäneverordnung (§10, Abs. 1) Krankenhäuser in NRW, bei ihren Mitarbeitenden Tests durchzuführen, teilt ein Sprecher des NRW-Gesundheitsministeriums (MAGS) auf Anfrage der Duisburger WAZ-Redaktion mit. Doch er verweist auch auf den Ermessensspielraum der Kliniken bei der Gestaltung ihrer Testkonzepte. „Die konkrete Ausgestaltung (wer, wann, wo, wie) liegt in der Verantwortung der einzelnen Krankenhäuser“. Grenzen setzten die Corona-Test- und Schutzverordnungen sowie die RKI-Empfehlungen.

Die Kliniken verfügten über die fachliche Kompetenz, „einzuschätzen, welche Teststrategien erforderlich und geeignet sind“, Patienten, Mitarbeitende und Besucher zu schützen, so der MAGS-Sprecher. Deshalb könnten auch die Anforderungen an das Testkonzept in den einzelnen Versorgungsbereichen voneinander abweichen.