Herne. Ab Freitag, 21. Mai, gilt in Herne nicht mehr die Bundesnotbremse. Daher ergeben sich einige Lockerungen. Eine Übersicht.

Die Bundesnotbremse gilt ab Freitag, 21. Mai, aufgrund der stark rückläufigen 7-Tage-Inzidenz für Herne nicht mehr. Das teilt die Stadt mit. Daher ergeben sich folgende Regelungen:

Ausgangssperre

Die Ausgangsbeschränkungen gelten nicht mehr. Bei den privaten Kontakten dürfen sich nunmehr zwei Haushalte treffen. Insgesamt dürfen es aber nicht mehr als fünf Personen sein (Kinder bis 14 Jahre sind ausgenommen). Partys und vergleichbare Feiern sind generell weiterhin untersagt.

Einzelhandel

Alle bisher geöffneten Einzelhandelsgeschäfte (z. B. Supermärkte, Einzelhandel des täglichen Bedarfs, Apotheken, Banken) dürfen genutzt werden. Die zugelassene Kundenzahl richtet sich nach der Größe des Geschäftes. Es besteht Maskenpflicht. Beim übrigen Einzelhandel ist die Kundenanzahl ebenfalls beschränkt. Es gilt die Maskenpflicht und ein tagesaktueller negativer Schnelltest muss nachgewiesen werden. Zeitlich vorgelagert durften die Geschäfte am Donnerstag, 20. Mai, bereits für Kunden öffnen, dann war allerdings neben dem Test auch noch ein Termin erforderlich. Dies galt ausschließlich am Donnerstag, 20. Mai.

Dienstleistungen

Auch interessant

Zu den bereits geöffneten Dienstleistungsbetrieben dürfen auch Betriebe, die den Mindestabstand von 1,50 Meter unterschreiten, wieder öffnen. Körpernahe Dienstleistungen (z. B. Friseur, Kosmetik, Fußpflege) sind unter Einhaltung von strengen Hygienemaßnahmen zulässig. Ein negativer Schnelltest ist dann erforderlich, wenn die Kundschaft nicht dauerhaft eine Maske trägt.

Gastronomie

Der Betrieb von gastronomischen Einrichtungen im Außenbereich ist mit bestätigtem negativen Schnelltest für Gäste und Bedienung erlaubt. Den Gästen wird ein Steh- oder Sitzplatz zugewiesen.

Beherbergung

Übernachtungsangebote zu privaten Zwecken in Ferienwohnungen, Wohnmobilen sowie in Hotels und ähnlichen Einrichtungen sind mit bestätigtem negativen Schnelltest zulässig. Hotels und Pensionen dürfen jedoch nur 60 Prozent ihrer regulären Kapazität nutzen.

Kultur

Die Museen können ab heute wieder öffnen. Ein Besuch ist nach vorheriger Terminbuchung möglich.