Herne. Die Corona-Pandemie hat bislang so gut wie keine Auswirkungen am Arbeitsgericht Herne verursacht. Das geht aus der Jahresstatistik 2020 hervor.

Die Corona-Pandemie hat bislang so gut wie keine Auswirkungen bei Kündigungsschutzverfahren verursacht. Das geht aus der Jahresstatistik 2020 hervor, die das Arbeitsgericht Herne jetzt vorgelegt hat.

Arbeitsgerichtsdirektor Sascha Dewender.
Arbeitsgerichtsdirektor Sascha Dewender. © Unbekannt | OH

Nach den Angaben von Arbeitsgerichtsdirektor Sascha Dewender sind im vergangenen Jahr insgesamt 2497 Klagen im Bereich der Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern sowie darüber hinaus 39 sogenannte Beschlussverfahren in betriebsverfassungsrechtlichen Streitigkeiten eingegangen – das entspricht einem geringen Rückgang gegenüber 2019 um rund vier Prozent. Dabei hat jedoch der Anteil der regelmäßig komplexen Beschlussverfahren um rund 60 Prozent zugenommen.

Für die aktuellen fünf Richterstellen bedeutet dies eine durchschnittliche Pro-Kopf-Belastung von rund 534 jährlich bzw. 45 monatlich neu zu bearbeitenden Verfahren. Bei den Streitgegenständen handelt es sich in der Mehrheit um Kündigungsschutzklagen. Den nächstgrößeren Anteil machen sogenannte Zahlungsklagen aus, bei denen es um finanzielle Ansprüche verschiedenster Art geht: zum Beispiel Vergütungen, Sonderzahlungen, Boni und Urlaubsentgelte. Weitere typische Streitgegenstände sind Abmahnungen, Arbeitszeugnisse, Eingruppierungen, Versetzungen, betriebliche Altersversorgung, Urlaubsansprüche oder auch die Wirksamkeit arbeitgeberseitiger Weisungen gewesen.

Mehrzahl der Verfahren zügig bearbeitet

2020 konnten insgesamt 2579 Verfahren erledigt werden. Davon endeten rund sieben Prozent durch ein streitiges Urteil, die große Mehrheit (64 Prozent) konnte durch einen Vergleich beendet werden. „Die Zahl der Klageeingänge ist im Trend der vergangenen Jahre recht stabil. Bislang haben nur einige wenige Verfahren einen Bezug zur Corona-Pandemie: So wurden beispielsweise ausbleibende Zahlungen nur in einigen Fällen mit Einnahme- bzw. Umsatzverlusten bei der Arbeitgeberseite begründet. Insgesamt hat es durch die Corona-Pandemie bisher auch keine auffällig gehäuften Kündigungsschutzverfahren gegeben. Hier wirken offenbar die Regelungen zur Kurzarbeit und ein teils starke industrielle Basis im Bezirk des Arbeitsgerichts Herne“, bewertet Dewender die Bilanz.

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Im zurückliegenden Jahr konnten die überwiegende Mehrzahl der Verfahren sehr zügig bearbeitet werden: So wurden rund 15 Prozent in weniger als einem Monat bzw. fast 75 Prozent in unter drei Monaten nach Eingang abgeschlossen.

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