Herne. Gute Nachricht für verschuldete Hernerinnen und Herner: Sie können sich jetzt nach drei Jahren von ihren Restschulden befreien lassen.

Die Schuldnerberatung Herne begrüßt die Reform des Verfahrens zur Restschuldbefreiung. Nach mehr als einem Jahr und verschiedenen Gesetzesentwürfen ist die Änderung kurz vor Weihnachten im Bundestag endgültig beschlossen worden. Damit ist die Dauer des Verfahrens von sechs auf drei Jahre verkürzt worden.

Die Änderungen gelten rückwirkend ab dem 1. Oktober 2020 und betreffen auch die Herner Schuldnerinnen und Schuldner. "Ab sofort können Anträge auf ein Insolvenzverfahren mit drei Jahren Laufzeit gestellt werden", teilt die Herner Schuldnerberatung mit. Mit dem Instrument der Restschuldbefreiung können Schuldner unter bestimmten Voraussetzungen von nicht erfüllten Verbindlichkeiten gegenüber ihren Gläubigern befreit werden. Dies gibt ihnen die Chance auf einen wirtschaftlichen Neuanfang.

Aufgrund der Corona Pandemie ist die Beratungsstelle zur Zeit für Publikumsverkehr geschlossen. Ab Montag, 4. Januar 2021, können Termine für persönliche Gespräche vereinbart werden. Die Gespräche finden dann unter Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln statt. Besuche ohne Termine sind auch dann bis auf weiteres nicht möglich.

>>> Die Schuldnerberatung ist telefonisch unter 02323 994980 zu erreichen.