Herne. Die Herner Stadtwerke haben auch im Jahr 2019 zahlreichen säumigen Kunden vorübergehend den Strom gesperrt. So fällt die Bilanz aus.
Die Zahl der Stromsperrungen wegen unbezahlter Rechnungen bleibt in Herne konstant: Insgesamt 1855 Stromsperren haben die Stadtwerke Herne im Jahr 2019 ausgesprochen - 33 mehr als im Jahr 2018. Insgesamt 1468 Haushalte waren davon betroffen. Das hat die Stadt am Donnerstagabend im Sozialausschuss auf Anfrage der Fraktion Piraten-Alternative Liste mitgeteilt.
Start für Prepaid-Zähler verschoben
594 Sperrungen seien für einen Zeitraum von zwei bis fünf Tagen ausgesprochen worden, teilte die Stadt im Auftrag der Stadtwerke mit. Nur für einen Tag gesperrt worden seien 538 Anschlüsse. Auffällig: Für einen längeren Zeitraum, sprich: für mehr als zehn Tage sind 2019 deutlich weniger Sperrungen ausgesprochen worden: Die Zahl der Fälle sank von 565 auf 426. Und: Bei rund 10 Prozent aller säumigen Kunden wurde der Strom im Vorjahr mehr als zweimal abgesperrt.
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Noch keine Erkenntnisse haben die Stadtwerke zu den angekündigten neuen Prepaid-Stromzählern gewinnen können, die auch zur Vermeidung von Stromsperren beitragen sollen: Lieferprobleme und technische Schwierigkeiten hätten dazu geführt, dass ein erster Test mit fünf Zählern nicht wie geplant im Jahr 2019, sondern erst im Mai 2020 begonnen worden sei, so die Stadtwerke. Der Testlauf sei auf sechs Monate ausgelegt. Ob weitere Haushalte Prepaidzähler erhielten, könne erst nach der Analyse des Tests entschieden werden.
Verzicht auf Stromsperren in der Corona-Zeit?
Auf die Frage von Piraten-AL, ob die Stadtwerke in der Pandemie-Zeit wie einige andere Anbieter auf Stromsperren verzichten würden, verwies die Stadttochter auf den in Herne eingerichteten „Runden Tisch“ gegen Energiearmut. Sie appellierten eindringlich an alle Betroffenen, die bestehenden Beratungsangebote - ganz gleich bei welcher Organisation - frühzeitig zu nutzen. „Für all diese Kunden wollen wir eine einvernehmliche Lösung finden, um nicht nur in dieser schwierigen Zeit Härten zu vermeiden“, so die Stadtwerke in ihrer schriftlichen Stellungnahme.
Außerdem betonte die Stadttochter, dass sie das in der Corona-Krise erweiterte „Leistungsverweigerungsrecht“ umsetze. Hintergrund: Zahlungen können verweigert werden, wenn ein angemessener Lebensunterhalt nicht mehr gewährleistet ist.
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