Herne. Die evangelische Krankenhausgemeinschaft lockert ab 2. Juni an ihren Standorten in Herne das bisher geltende Besuchsverbot. Das sind die Regeln.

Die evangelische Krankenhausgemeinschaft lockert ab 2. Juni an ihren Standorten in Herne das bisher geltende Besuchsverbot. Um aber Patienten und Mitarbeitende weiterhin bestmöglich vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus zu schützen, müssen die Besucher mehrere Regeln beachten.

Besuche können ab dem vierten Tag in stationärer Behandlung erfolgen, bei kürzeren Aufenthalten ist dies nicht möglich. Auch in den Covid-Bereichen sind Besuche nach wie vor nicht gestattet. Ansonsten gilt: pro Patient pro Tag eine Person für 60 Minuten. Die Besuchszeiten sind von 11 bis 18 Uhr. Der Besuch muss spätestens einen Tag vorher auf der entsprechenden Station telefonisch angemeldet werden. Dieser Anruf kann nur jeweils zwischen 9.30 und 11.30 Uhr erfolgen.

Symptom-Checkliste und Datenschutzformular

Beim Betreten des Krankenhauses muss sich der Besucher erst an der Pforte melden, wo sein Termin abgeglichen wird. Hier erhält er auch eine Symptom-Checkliste und ein Datenschutz-Formular. Beides ist vor dem Betreten der Station beim Sicherheitsdienst in der Eingangshalle des EvK auszufüllen.

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Während der Dauer des Besuchs ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes verpflichtend und auf die Abstandsregelung von mindestens 1,50 Metern zu achten. Im Eingangsbereich des EvK und auf den Stationen stehen Desinfektionsspender für eine ordnungsgemäße Handhygiene bereit. Nicht möglich ist ein Besuch, wenn Symptome einer Atemwegsinfektion vorliegen oder wenn der Betreffende in den vergangenen 14 Tagen Kontakt zu Personen hatte, bei denen eine Infektion durch das Coronavirus oder ein Verdacht darauf bestand. Das Gleiche gilt, falls es einen Aufenthalt in einem Gebiet mit erhöhtem Infektionsgeschehen in den letzten 14 Tagen gegeben hat.