Herne. Fünf Jahre hat eine Ex-Sparkassen-Mitarbeiterin aus Herne den Vorwurf abgestritten, 115.000 Euro gestohlen zu haben. Nun hat sie alles gestanden.
Nach fast fünf Jahren des vehementen Abstreitens hat eine ehemalige Sparkassen-Angestellte (55) aus Herne am Montag doch noch zugegeben, 115.000 Euro Bargeld aus einer verblombten Geld-Box gegen Babynahrung ausgetauscht zu haben. Die Berufungsrichter am Bochumer Landgericht machten daraufhin kurzen Prozess – und ließen Milde walten.
Angesichts des zwar späten, aber eben nicht zu späten Geständnisses milderte die 16. Strafkammer die erstinstanzlich im Mai 2019 vom Amtsgericht Herne wegen Untreue verhängte Strafe (zwei Jahre und neun Monate Haft) auf nunmehr zwei Jahre Haft ab.
„Alles in allem meinen wir, dass das Geständnis dazu führt, dass wir damit auskommen können“, sagte Richter Michael Janßen. Auch wenn klar festzuhalten sei, dass auch die Bochumer Richter die Hernerin als einzig in Frage kommende Täterin und zudem als einzige mit einem klaren Motiv (Geldsorgen) eingestuft haben.
Ex-Angestellte steht nun unter Beobachtung
Viel entscheidender als die bloße Reduzierung der Strafhöhe war für die 55-Jährige aber, dass die Bochumer Richter ihr zusätzlich auch eine Bewährungschance einräumten. Das heißt: Die untreue Ex-Angestellte muss vorläufig nicht ins Gefängnis, steht aber ab sofort drei Jahre unter besonderer Beobachtung und darf sich nicht die geringste Verfehlung mehr erlauben. Nur so kann sie sicherstellen, dass aus der maximal möglichen Bewährungshaftstrafe am Ende nicht doch noch zwei „echte“ Jahre Gefängnis werden.
Ebenso wie in erster Instanz hatte die Ex-Mitarbeiterin auch seit Ende Januar in der Berufungsinstanz zunächst jegliche Verantwortung für das Verschwinden von 115.000 Euro Bargeld aus einer Geld-Box bei der Sparkassenfiliale in Baukau zurückgewiesen. Es gebe keinen einzigen Beweis, hieß es vonseiten der Verteidigung. Auch andere Mitarbeiter oder die Geldboten kämen doch als Täter infrage. Obendrein gab es zahlreiche Befangenheitsanträge gegen die Kammer, den jüngsten noch am Montagvormittag mit Blick auf eine Richterin, die als einzige Prozessbeteiligte einen Mund-Nasen-Schutz trug.
Angeklagte vollzog 180-Grad-Wende
„Ja, das mache ich.“ Mit dieser knappen Antwort auf die Fragen, ob sie die vom Herner Schöffengericht festgestellte Tat nunmehr einräume und alle Ablehnungs- und offenen Beweisanträge zurückziehe, vollzog die Angeklagte am Montagmittag nach einer kurzen Pause überraschend eine kaum noch für möglich gehaltene 180-Grad-Wende.
Am 28. Mai 2015 hatten Kuriere eines Wachdienstes einen verblombten Geldkoffer in der Baukauer Sparkassenfiliale angeliefert. 20 Minuten später hatte die Angeklagte anderen Mitarbeitern schockiert den vermeintlich statt Geldscheinen zugestellten Box-Inhalt (Kindernahrung und Waschmittel) präsentiert. Seit Montag steht endgültig fest: Das war Schauspielerei.
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