Herne. . Eine Sparkassen-Mitarbeiterin aus Herne soll in Haft. Das Herner Amtsgericht ist überzeugt, dass sie 115.000 Euro in die eigene Tasche steckte.

Eine Bedienstete der Sparkasse Herne muss ins Gefängnis, falls das Urteil rechtskräftig werden sollte. Die Frau wurde am Mittwochnachmittag vom Amtsgericht Herne zu zwei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt, weil sie 115.000 Euro veruntreut haben soll.

Ungewöhnlich hohe Summe selbst bestellt

In der Sparkassenfiliale in Baukau soll die Frau das Geld in die eigene Tasche umgeleitet haben.
In der Sparkassenfiliale in Baukau soll die Frau das Geld in die eigene Tasche umgeleitet haben. © Tobias Bolsmann

Eine kuriose Angelegenheit: Die Sparkassenfiliale Baukau hatte 115.000 Euro in einem Geldbehälter bestellt. Als dieser geöffnet wurde, befanden sich aber nur ein Hygieneartikel und Babynahrung darin. Die Kassiererin wurde verdächtigt, den Behälter unbemerkt geöffnet und dann den Inhalt umgetauscht zu haben. Erhärtet wurde der Verdacht, weil die Kassiererin die für Sparkassenverhältnisse ungewöhnlich hohe Summe sogar selber bestellt hatte.

Zunächst hatte sich die Kassiererin gegen die darauf erfolgte Kündigung sogar heftig zur Wehr gesetzt. Das Arbeitsgericht Herne, das Landesarbeitsgericht und sogar das Bundesarbeitsgericht beschäftigten sich mit ihrem Fall, bis sich das Strafgericht Herne ebenfalls einschaltete und Anklage erhob. Direktor Klaus Schrüfer selbst nahm sich des Falles an und sprach als Vorsitzender Richter am Ende auch das Urteil, gegen das die (ehemalige) Sparkassenangestellte laut Gericht aber in Berufung gehen will.

Vier-Augen-Prinzip wurde von der Angeklagten missachtet

Es handelte sich allerdings um einen Indizienprozess. Nach der Befragung von etlichen Zeugen, zum Beispiel des Geldtransport-Unternehmens, der Sparkasse und der Polizei, kam das Gericht zu dem Schluss, dass nur die Kassierein für das Verschwinden der 115.000 Euro die Verantwortung tragen könne. Entscheidend bei der Urteilsfindung war, dass der versiegelte Geldbehälter, der vorschriftsgemäß von zwei Mitarbeitern geöffnet werden muss, eine Zeit lang ungeöffnet im Kassenbereich gestanden hatte und von der Angeklagten unter Missachtung des Vieraugenprinzips geöffnet wurde.

Das Gericht gelangte zu der Auffassung, dass die Kassiererin die Kassette in einem unbeobachteten Moment geöffnet, das Geld herausgenommen und stattdessen Kindernahrung und ein Reinigungsmittel hineingesteckt hatte.