Die katholische Kirchengemeinde St. Dionysius in Herne hat auf die Appelle von Land und Bund reagiert. Nur Gemeindegottesdienste finden statt.

Die Corona-Krise bleibt auch für die katholische Kirchengemeinde St. Dionysius in den kommenden Wochen nicht ohne einschneidende Folgen. Das teilt Pfarrer Georg Birwer für das Team der Seelsorgerinnen und Seelsorger mit.

Einschränkungen vorerst bis 3. April

Ab sofort entfallen alle Gemeindeveranstaltungen, Gemeindetreffs, Chorproben, Sakramentenkatechesen und Sitzungen für einen Zeitraum zunächst bis zum 3. April. Den in der Pfarrei tätigen selbstständigen Verbänden wird dringend empfohlen, dies ebenso zu tun. Mit dieser Regelung folge die Gemeinde den deutlichen Empfehlungen des Bundes und des Landes Nordrhein-Westfalen, in den kommenden Wochen soziale Kontakte möglichst zu vermeiden.

Diese Regelung betreffe zumindest im Moment noch nicht die Gemeindegottesdienste. Alle Gottesdienste in den Krankenhäusern und Altenpflegeeinrichtungen entfallen jedoch.

Kein Handschlag und keine Mundkommunion

Mit Blick auf die Messfeiern in den Kirchen bittet die Gemeinde St. Dionysius dringend auf den Verzicht des Handschlags zum Friedensgruß und auf die Praxis der Mundkommunion. Kommunionhelfer und Zelebrant werden sich vor und nach der Kommunionausteilung die Hände gründlich reinigen. Ausdrücklich erinnern möchte Pfarrer Georg Birwer auch an die alte Tradition der „Geistlichen Kommunion“, die besagt, dass die Mahlgemeinschaft mit dem Herrn und mit den Schwestern und Brüdern auch durch das innere Verlangen nach Jesus Christus im Gebet geschieht, ohne die Kommunion zu empfangen.

Ob die Erstkommunionfeiern nach Ostern stattfinden können, sei momentan nicht zu sagen. Man werde aber so zeitnah wie möglich, im Kontakt mit dem Erzbistum, versuchen, hier Klarheit zu bekommen.

„Uns ist bewusst, wie sehr diese Maßnahmen das Leben in unseren Gemeinden einschränkt, und gerade der Verzicht auf die Begegnung vielen schwerfallen wird“, so Pfarrer Birwer. „Dennoch bitten wir darum, um des Schutzes aller Willen, diese Entscheidungen mitzutragen.“

Die Mitteilung soll in allen Sonntagsgottesdiensten bekanntgegeben werden.

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