Herne. Drei Betrüger aus Wanne-Eickel lockten im Internet mehr als 200 Schnäppchenjäger in die Falle. Das Bochumer Landgericht urteilte nun milde.

Aufatmen für drei geständige Serienbetrüger aus Wanne-Eickel: Das Bochumer Landgericht verhängte gegen das Trio (33, 33, 46) Bewährungshaftstrafen von 24, 18 beziehungsweise 14 Monaten. Hintergrund war eine Serie von mindestens 240 Betrügereien mit „Fake-Angeboten“.

Gesamtschaden laut Urteil: 142.000 Euro. Richter Dirk Reitzig sprach am Mittwoch in der Urteilsbegründung von einem „professionellen Betrugs-System“. Ohne die umfangreichen Geständnisse der drei Wanne-Eickeler, die letztlich die Beweisaufnahme immens verkürzt haben, wären die Richter keinesfalls mehr in die Reichweite von Bewährungschancen gekommen, sondern die Strafen mindestens im Bereich von drei Jahren Gefängnis ausgefallen. In Kombination mit weiteren persönlich mildernden Umständen seien die verhängten Bewährungschancen aber am Ende „so gerade noch vertretbar“, urteilte die 10. Strafkammer.

Angebliche Verkaufsschlager waren „Fake-Angebote“

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Die zwei 33-jährigen Hauptangeklagten hatten zwischen Mai 2017 und August 2018 immer wieder besonders angesagte Verkaufsschlager im Internet eingestellt und damit jeweils prompt das Interesse von Schnäppchenjägern geweckt. Was diese jedoch nicht ahnten: Die eingestellten Dyson-Staubsauger, Thermomix-Geräte, Rasenmäher-Roboter oder Stand-Up-Paddelboards existierten nur auf Produktbildern in den Kleinanzeigen. In Wirklichkeit handelte es sich um komplette „Fake-Angebote“.

Nachdem die Schnäppchenjäger die Kaufpreise von bis zu 2250 Euro auf das jeweils angegebene Konto überwiesen hatten, passierte gar nichts mehr. Für die Einrichtung immer neuer Betrüger-Konten (auch „Bankdrops“ genannt) hatten die Hauptangeklagten zahlreichen Personen aus der Trinker- und Drogenszene bis zu 100 Euro versprochen. Einer dieser Gehilfen war der 46-jährige Mitangeklagte, der letztlich mit 14 Monaten Haft auf Bewährung die geringste Strafe kassierte.

Die Hauptangeklagten haben sich nach eigenen Angaben von dem eingestrichenen Geld eine Luxus-Fernreise gegönnt beziehungsweise damit alte Wettschulden beglichen. Die Urteile lauten auf gewerbsmäßigen Betrug und Urkundenfälschung.

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