Hamm/Herne. Die Sparkasse Herne durfte einer Mitarbeiterin kündigen, die Geld gestohlen haben soll. Der Fall beschäftig seit Jahren die Gerichte.
Das Landesarbeitsgericht in Hamm hat entschieden, dass die Kündigung einer Sparkassen-Mitarbeiterin aus Herne rechtens war. Die Kassiererin wollte im Mai 2015 in einem Geldkoffer der Bundesbank statt Bargeld in Höhe von 115.000 Euro in 50-Euro-Scheinen jeweils nur eine Packung Waschpulver und Babynahrung gefunden haben. Das glaubte ihr aber der Arbeitgeber nicht und warf sie 2016 raus.
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Das Arbeitsgericht Herne und das Landesarbeitsgericht Hamm hoben ihre Kündigung auf. Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt kassierte im Frühjahr diesen Jahres die Entscheidung und verwies das Verfahren zurück ans Landesarbeitsgericht. Die Indizien seien wohl hinreichend. Dem folgte das Landesarbeitsgericht nun doch.
Kassierin erstinstanzlich zu Freiheitsstrafe verurteilt
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Das Amtsgericht Herne hatte die Kassiererin im Mai 2018 in erster Instanz zu einer Freiheitsstrafe verurteilt. Dieses Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (mit dpa)